Baulast trotz Widmung möglich?

5,00 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Baulast trotz Widmung möglich?
>> Zum 1. Beitrag <<

D

DG

Ohne Pläne, Eigentuemerstruktur u Luftbilder kann man hier noch 5 Wochen diskutieren. Mit Plänen ist das weitere Vorgehen in 5 Minuten erklärt.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Geafe
 
sirhc

sirhc

Ich weiß, du willst immer Pläne, Bilder, Anhänge - das mit Widmung belegte Grundstück soll nicht bebaut werden, es ist Nichtmal Bauland, es geht lediglich um den Grenzabstand auf dem Bauland, welches mit der Widmung nichts zu tun hat.

Eigentümerstruktur? Ich in der Eigentümer des einen Grundstückes und überlege, Eigentümer des Anderen zu werden.
 
L

laemat

Google doch bitte mal Freistellung (AEG) vor der Entwidmung kannst du Fläche wahrscheinlich nicht kaufen
 
D

DG

Ich weiß, du willst immer Pläne, Bilder, Anhänge - das mit Widmung belegte Grundstück soll nicht bebaut werden, es ist Nichtmal Bauland, es geht lediglich um den Grenzabstand auf dem Bauland, welches mit der Widmung nichts zu tun hat.

Eigentümerstruktur? Ich in der Eigentümer des einen Grundstückes und überlege, Eigentümer des Anderen zu werden.
Du verstehst das Problem im mehrfacher Hinsicht nicht. Zu Grundstücken in öffentlicher Hand bestehen zB andere Regelungen bzgl. der Abstandsflächen als zu privaten Grundstücken.

Das Bauamt hat eine Bauvoranfrage abgelehnt bzw. nicht angenommen, mit der Begründung Grenzabstand unterschritten, da ich (noch) nicht Eigentümer des Gartenlandes bin.
Das ist so wie es da steht nicht korrekt. Entweder hast Du die Aussage des Bauamts nicht korrekt widergegeben oder aber Dir ist beim Bauamt Unsinn erzählt worden. Auf jeden Fall ist das keine gute Basis für einen etwaigen Grundstückserwerb, der Dir uU keinen oder nicht den gewünschten Nutzen bringt.

Ich müsste demnach erst kaufen, um eine Aussage vom Bauamt zu bekommen, die dann am Ende mit "nö wir genehmigen keine Unterschreitung des Grenzabstandes, da ja eine Widmung draufliegt" ausfällt.
Was nur beweist, dass die (Nicht-)Eintragung der Baulast offensichtlich nicht vom jeweiligen Eigentümer des Grundstücks abhängt. Wenn Dein Bau grundsätzlich genehmigungsfähig ist, dann kannst Du die Baulast auch auf dem fremden Grundstück eintragen. Wenn das (warum auch immer) nicht geht, nützt Dir der Erwerb des Grundstücks auch nichts.

Wenn Du dazu aber verlässliche Informationen haben willst, führt kein Weg daran vorbei, entweder hier Pläne hochzuladen oder mir zuzuschicken oder aber einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und/oder Architekten vor Ort aufzusuchen. Das Gartenland solltest Du also auf jeden Fall erst nach eindringlicher Beratung erwerben.

MfG
Dirk Grafe
 
sirhc

sirhc

Also Bahn = öffentliche Hand? Welche Abstandsflächen gelten denn?

Ich traue mir schon zu, die erhaltene Aussage korrekt wiederzugeben- vielleicht wurde mir Unsinn erzählt, das kann ich als Laie nicht ausschließen.

Ich meinte ich muss erst erwerben, bevor das Bauamt bereit zu sein scheint eine Anfrage zu beantworten- sonst wird mit der Begründung abgelehnt, dass ich den Abstand zum Nachbarn (dem Gartenland) nicht einhalte.

Die Fläche ist nicht mehr Eigentum der Bahn, aber immer noch mit der Widmung versehen.

Genaueres kann bzw will ich momentan nicht preisgeben, vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt.

Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42279 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Baulast trotz Widmung möglich?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstück trennen und Bauland generieren? Wo anfragen? 14
2Bauland um Gartenland erweitern - Auswirkungen auf Baufenster 20
3Bodenrichtwert und Grundstück an Hanglage 11
4Kein Bau, da keine Baulast 62
5Maklervertrag Grundstück Ackerland 18
6Vorgehensweise bei Grundstück ohne Bebauungsplan 11
7Grundstück als Bauerwartungsland kaufen 15
8Keine Baugenehmigung solange Grundstück nicht erschlossen? 10
9Bauerwartungsland für Gewerbe - langes schmales Grundstück 19
10Bauamt will Ortsbesichtigung. 116
11Probleme mit Bauamt wegen Anböschen, Stützmauern! 27
12Baulandumwandlung Feldgrundstück, Widerspruch, Bauamt, Baugesetze 12
13Trapezförmiges Grundstück -Hausplatzierung? 23
14Reservierung Grundstück 17
15Grundriss-Planung Einfamilienhaus 160qm, schmales Grundstück 12
16Zwangsversteigerung - Grundstück-Forderungen von zwei Parteien 11
17Grundstück erweitern 11
18Grundstück mit leichter Neigung 14
19Grundstück in Hanglage, lohnt sich der Kauf? 29

Oben