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Lückenfüller
Wenn dem wirklich so wäre, wäre das toll. Leitet du Letzteres aus den 150/200cm aus dem Bebauungsplan ab?Auch wenn mir bis vor einer Stunde der Begriff Heister noch nicht bekannt war, will ich mal spekulieren:
Die Grundstücksgrenze ist mit der Nutzungsgrenze (Knödellinie) im Bebauungsplan identisch. Das Pflanzgebot betrifft also nur das städtische Grundstück, welches nach Planzeichenverordnung als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist. Die Stadt ist und bleibt Eigentümer der Wiese und ist für Erhalt und Pflege der Hecke verantwortlich. Wenn die Hecke die Höhe von 2m überschreitet, muss die Stadt für den Rückschnitt auf 1,50m sorgen.
Die Nordostseite und die Südostseite.Was meinst Du mit beiden Seiten?
Ja und ja. Die Bäume haben zusätzlich einen Holzbalken als "Stütze".Die Baumsetzlinge wurden vor Kurzem erst gepflanzt und sind 2m hoch?
Die Dornenbüsche wurden auch gepflanzt?
Definitiv. Wenn das wirklich so zurückgeschnitten wird, siehe oben.Wir haben eine Buchenhecke auf der Grenze. Bei regelmäßigem Rückschnitt stelle ich keine nennenswerte Stammausdehnung fest. Und die Verdunkelung wäre bei 2m Höhe auch erträglich.