Grüß Euch zusammen, endlich haben wir die Hürde mit dem Landratsamt genommen und unsere Genehmigung erhalten.
Da unser Keller nun in einem nicht vorteilhaften Zustand für die weiteren Tätigkeiten war, haben wir um die Mängel zu dokumentieren so genannte Mängelanzeigen erstellt und an den Generalunternehmer gesendet. Anstelle sich dieser offensichtlichen Mängel anzunehmen, wurde uns das Betreten der Baustelle verboten. er begründete dies damit, dass er im Gundbuch im so genannten ersten Rang eingetragen sei und wir somit kein Recht hätten die Baustelle zu betreten.
So langsam verstehen wir die Welt einfach nicht mehr.