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MrsAndMr
Ja, das klingt auch nach einem gewichtigen Grund, warum der Bauträger das so vorschlägt. Das mit dem "Aufpreis auf den Kaufpreis" hilft dem Bauträger aber nicht bei dem Risiko, dass wir vor dem Notartermin dann doch jederzeit abspringen könnten (falls das sein Hauptproblem ist). Aber vielleicht kann man ja hierzu eine Art "Vorvertrag" o.Ä. machen, dass wir nicht abspringen ;-) Jedenfalls wäre die ganze Geschichte aus meiner Sicht immer noch sauberer und v.a. sicherer für uns, wenn wir zum Notartermin wirklich die zusammengelegte Einheit kaufen ohne die ganze Änderei im Nachgang.Naja, ihr könnt bis zu eurer Unterschrift im Notartermin jederzeit abspringen. Er hat dann im Zweifelsfall anders aufgeteilte Wohneinheiten und die Kosten der neuen Teilungserklärung an der Backe.
Für euch ist bei einer nachträglichen Änderungen aber schlecht, dass ihr die neue TE aus versteuertem Einkommen bezahlt. Für den BT wären es Betriebsausgaben. Vielleicht lässt sich ja eine Regelung finden, dass er die Änderung der TE übernimmt und ihr ihm dafür für die Zusammenlegung einen Aufpreis auf den Kaufpreis zahlt, der seinen Netto Kosten entspricht.