M
MrsAndMr
Hallo! Ich hoffe zu folgender Konstellation ein paar Erfahrungswerte/Einschätzungen erhalten zu können:
Ein Bauträger bietet auf seinem Grundstück den Neubau von Reihenhäusern an. Die einzelnen Reihenhäuser werden zum Teil als "Einfamilienhaus" und zum Teil als "Mehrfamilienhaus" (d.h. im Grunde das gleiche Haus, aber geteilt in eine EG-Wohnung A und eine OG-Wohnung B) angeboten. Nun sind die "Einfamilienhäuser" schon alle reserviert und nur noch ein "Mehrfamilienhaus" frei. Für uns wäre das Objekt aber nur interessant, wenn es als "Einfamilienhaus" genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang hat uns der Bauträger angeboten, dass das noch freie "Mehrfamilienhaus" auch als "Einfamilienhaus" gebaut werden kann. Die Vorgehensweise, die er uns anbietet, wäre wie folgt:
Da für die aktuelle Planung (d.h. mit "Mehrfamilienhaus mit Wohnung A und B") bereits die Baubeschreibung, Baugenehmigung, Abgeschlossenheitserklärung sowie Teilungserklärung vorliegt und die Notartermine (aller Käufer) für Anfang Mai geplant sind, müssten wir erstmal alles so darstellen wie gehabt, d.h. dass die beiden Einheiten getrennt sind. Es wird bei uns aber eine Sonderwunschliste erstellt, in der die Abweichungen zur aktuellen Baubeschreibung inkl. Vereinigung der Wohnungen A und B festgehalten werden. Hierzu werden auch Pläne beigefügt, welche die zwei Wohnungen A und B gemäß aktueller Planung sowie gemäß finaler Änderung nach Vereinigung gemäß Sonderwunschliste darstellen. All diese Unterlagen werden als Anlage dann Teil des Notarvertrags.
Anschließend sollen wir im Mai dann für beide Wohnungen den notariellen Kaufvertrag unterschreiben. Anschließend übernimmt der Bauträger die vereinigte Planung in die Werkplanung und erstellt eine Tektur (geänderter Bauantrag). Nachdem die Tektur von der Baubehörde genehmigt wurde, wird eine aktualisierte Abgeschlossenheitserklärung erstellt und anschließend die Teilungserklärung geändert. Alles kein Problem, es würden lediglich für die Tektur sowie Änderung der Abgeschlossenheitserklärung und Teilungserklärung nochmal Gebühren anfallen, die dann von uns zu tragen wären.
Wie ist eure Meinung zu diesem Vorschlag? Kann man sowas machen? Ist das ein typisches Vorgehen? (scheint ja öfter so zu laufen, dass Leute sich zwei Wohnungen kaufen und vereinigen). Wir - als Laien - hätten es grundsätzlich lieber, dass VOR den Notarterminen sämtliche Unterlagen an den SOLL-Zustand angepasst werden, um das ganze "Nachträgliche" zu vermeiden. D.h. wir würden am liebsten das Haus kaufen, wie wir es wollen, und nicht zwei Wohnungen mit "derartiger Sonderwunschliste". Insbesondere sehen wir auch ein paar Risiken auf unserer Seite, z.B. dass unsere Finanzierungskonditionen schlechter werden (d.h. die Bank bewertet den Beleihungswert für die zwei separaten Wohnungen niedriger als das zusammengeführte Haus), die Baubehörde die Tektur nicht genehmigt (d.h. das Haus muss dann mit den zwei Wohnungen gebaut werden) oder dass Miteigentümer einer nachträglichen Veränderung der Teilungserklärung nicht zustimmen (hierzu noch der Hinweis, dass durch die Vereinigung der beiden Wohnungen auch Gemeinschaftseigentum an einer Stelle baulich anders gebaut werden müsste als im aktuellen Plan dargestellt - was von den Miteigentümern evtl. blockiert werden könnte).
Danke vorab für jeden Tipp, Hinweis oder schlicht Meinung, ob ihr sowas machen würdet :-)
Ein Bauträger bietet auf seinem Grundstück den Neubau von Reihenhäusern an. Die einzelnen Reihenhäuser werden zum Teil als "Einfamilienhaus" und zum Teil als "Mehrfamilienhaus" (d.h. im Grunde das gleiche Haus, aber geteilt in eine EG-Wohnung A und eine OG-Wohnung B) angeboten. Nun sind die "Einfamilienhäuser" schon alle reserviert und nur noch ein "Mehrfamilienhaus" frei. Für uns wäre das Objekt aber nur interessant, wenn es als "Einfamilienhaus" genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang hat uns der Bauträger angeboten, dass das noch freie "Mehrfamilienhaus" auch als "Einfamilienhaus" gebaut werden kann. Die Vorgehensweise, die er uns anbietet, wäre wie folgt:
Da für die aktuelle Planung (d.h. mit "Mehrfamilienhaus mit Wohnung A und B") bereits die Baubeschreibung, Baugenehmigung, Abgeschlossenheitserklärung sowie Teilungserklärung vorliegt und die Notartermine (aller Käufer) für Anfang Mai geplant sind, müssten wir erstmal alles so darstellen wie gehabt, d.h. dass die beiden Einheiten getrennt sind. Es wird bei uns aber eine Sonderwunschliste erstellt, in der die Abweichungen zur aktuellen Baubeschreibung inkl. Vereinigung der Wohnungen A und B festgehalten werden. Hierzu werden auch Pläne beigefügt, welche die zwei Wohnungen A und B gemäß aktueller Planung sowie gemäß finaler Änderung nach Vereinigung gemäß Sonderwunschliste darstellen. All diese Unterlagen werden als Anlage dann Teil des Notarvertrags.
Anschließend sollen wir im Mai dann für beide Wohnungen den notariellen Kaufvertrag unterschreiben. Anschließend übernimmt der Bauträger die vereinigte Planung in die Werkplanung und erstellt eine Tektur (geänderter Bauantrag). Nachdem die Tektur von der Baubehörde genehmigt wurde, wird eine aktualisierte Abgeschlossenheitserklärung erstellt und anschließend die Teilungserklärung geändert. Alles kein Problem, es würden lediglich für die Tektur sowie Änderung der Abgeschlossenheitserklärung und Teilungserklärung nochmal Gebühren anfallen, die dann von uns zu tragen wären.
Wie ist eure Meinung zu diesem Vorschlag? Kann man sowas machen? Ist das ein typisches Vorgehen? (scheint ja öfter so zu laufen, dass Leute sich zwei Wohnungen kaufen und vereinigen). Wir - als Laien - hätten es grundsätzlich lieber, dass VOR den Notarterminen sämtliche Unterlagen an den SOLL-Zustand angepasst werden, um das ganze "Nachträgliche" zu vermeiden. D.h. wir würden am liebsten das Haus kaufen, wie wir es wollen, und nicht zwei Wohnungen mit "derartiger Sonderwunschliste". Insbesondere sehen wir auch ein paar Risiken auf unserer Seite, z.B. dass unsere Finanzierungskonditionen schlechter werden (d.h. die Bank bewertet den Beleihungswert für die zwei separaten Wohnungen niedriger als das zusammengeführte Haus), die Baubehörde die Tektur nicht genehmigt (d.h. das Haus muss dann mit den zwei Wohnungen gebaut werden) oder dass Miteigentümer einer nachträglichen Veränderung der Teilungserklärung nicht zustimmen (hierzu noch der Hinweis, dass durch die Vereinigung der beiden Wohnungen auch Gemeinschaftseigentum an einer Stelle baulich anders gebaut werden müsste als im aktuellen Plan dargestellt - was von den Miteigentümern evtl. blockiert werden könnte).
Danke vorab für jeden Tipp, Hinweis oder schlicht Meinung, ob ihr sowas machen würdet :-)