Unser Bauträger wollte damals auch, dass wir den vollen Preis zahlen und er uns später die Strafzahlung rückerstattet. Bei uns war glücklicherweise im Kaufvertrag festgehalten, dass mit der Rate verrechnet wird. Steht da bei dir was drin? Kann dein schlechtes Gefühl verstehen, hätte auch Angst um mein Geld.
Im Vertrag steht derartiges leider nicht. Wir haben aber von denen bei der Rechnung zur 2. Rate einen Brief erhalten, dass wir doch bitte die Rechnung nicht kürzen sollen und im gegenseitigen Übereinkommen diese Dinge (Schadenersatz durch Verzug) mit Rate 6 regeln. Wir stehen vor Zahlung der Rate 5 (wenn der Bau diesen Status erreicht hat), haben aber für Sonderwünsche „Fliesen“ die erst später umgesetzt werden, eine Rechnung erhalten. Das wäre jetzt wie ein Vorschuss. Dazu sagen sie, dass Sonderwünsche nicht mit den „zukünftigen Schadensersatzansprüchen aus Bauzeitverlängerung“ verrechnet werden können, das dies aus dem Verfahren (keine Ahnung von welchem Verfahren die Reden) ausgeschlossen sei. Die Kaufpreisraten wären zu 100% an deren Finanzierer abgetreten. Dazu heißt es weiter:“Auseinandersetzung über Schadenersatz und Bürgschaft (...) kann die Bauträgergesellschaft erst nach Abschluss des Bauvorhabens führen“.
Also schließen die das, was sie damals bei Rate 2 erbeten haben (Dinge mit Rate 6 regeln), jetzt wieder aus. Darum dieses absolut schlechte Gefühl.
Wir werden kommende Woche beim Anwalt sein, der uns schon in dieser Sache begleitet. Mein Ansinnen war es, hier vielleicht Gleichgesinnte zu finden. Wenn ich hier ein Einzelfall bin, freut mich das für alle anderen! Das so eine Bauverschleppung möglich ist, kenn ich bis dato nur bei Bauvorhaben a la Berliner Flughafen.