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Hausbaer
Örag. Ist ja interessant, bei euch steht das nicht, dass das ausgeschlossen ist?Das ist ja mies, welche Versicherung ist denn das? Bei der ÖRAG ist dies nicht ausgeschlossen.
Örag. Ist ja interessant, bei euch steht das nicht, dass das ausgeschlossen ist?Das ist ja mies, welche Versicherung ist denn das? Bei der ÖRAG ist dies nicht ausgeschlossen.
Jetzt hab ich nochmal nachgesehen, du hast recht - Insolvenz ist auch bei mir nach Absatz 5 ausgeschlossen.Örag. Ist ja interessant, bei euch steht das nicht, dass das ausgeschlossen ist?
Danke, ja habe nochmal nachgefragt, z.B. ist die Verteidigung gegen eine Zahlungsklage vom Insolvenzverwalter nicht möglich mit der Rechtsschutz. Aber der Versuch der Durchsetzung der Mängelbehebung. Mal sehen ob man das noch hinbekommt, wenn die Firma schon in der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist....Jetzt hab ich nochmal nachgesehen, du hast recht - Insolvenz ist auch bei mir nach Absatz 5 ausgeschlossen.
Die Frage würde ich aber stellen, ob - wie in deinem Fall - es hier vorrangig um die Mängelbeseitigung geht, dies versichert ist.
Heia, man lernt ja nie aus.
Noch ein Tipp, die Gewährleistung ist nicht ganz futsch, sie geht im Insolvenzfall des Bauträgers auf die ausführenden Gewerke über.
Die sind aber nur verpflichtet Leistungen zu gewähren, wenn ihre Rechnungen bei Bauunternehmer komplett bezahlt sind - was leider oft nicht der Fall ist.
Bei uns haben sich einige Gewerke kooperativ gezeigt - kommt immer darauf an, wie schwer die Fachgewerke von der Insolvenz des Bauunternehmers betroffen ist.
Ich würde an deiner Stelle einfach einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt vereinbaren, solange du das Wort Insolvenz nicht als Hauptgrund für die Beratung anführst, ist eine allgemeine Beratung immer von der Versicherung gedeckt.
Fingers crossed....
Dann braucht Ihr jetzt auf seine Nachbesserung nicht mehr zu warten und könnt gleich die Ersatzvornahme frei vergeben. Die Kosten könnt Ihr einzuklagen versuchen, aber auch das wird nach Quote kaum die Rechtskosten lohnen. Zu Aufrechnungen nehme ich auf meine bisherigen Worte Bezug ;-)Unsere Firma ist jetzt nicht mehr in der vorläufigen Insolvenz sondern im richtigen Verfahren, und der Verwalter hat die Erfüllung abgelehnt.
Das wird er. Damit zu leben, wird billiger sein als sich daran aufzureiben. Gerechtigkeit war nicht das höchste Konstruktionsziel der InsO.Kann der Verwalter trotz Verweigerung der Erfüllung auf die Zahlung des Mangeleinbehaltes bestehen?