Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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guckuck2

So einfach ist es auch wieder nicht. Man kann Sperren bekommen als GmbH Geschäftsführer eingesetzt zu werden. Dann braucht es Strohmänner.
Vorsicht, wenn H. M. nicht Geschäftsführer der Müller-Bau GmbH ist, sondern Ilse Müller.
 
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Hausbau2019

Der ist schon der GF der Firma, eine 2. GmbH hat er im Juli gegründet. Eine Sperre hatte er vor 10 Jahren auch schon mal, wie wir jetzt wissen. Aber was will man machen, wenn der sich arm rechnen lässt und wir werden wohl nicht die Einzigen sein, die Geld von ihm wollen. Das Traurige ist, dass sich andere, wie bereits geschildert , dann auch noch eine goldene Nase an dem Elend verdienen, die du beauftragen musst um vor Gericht Recht zu bekommen, was natürlich keine Garantie ist. Kein Wunder, dass das niemand macht, wenn er vorher weiß, welche horrenden Kosten da noch dazu kommen und damit können solche Typen wie unser GF dann lustig weiter machen.
 
B

Bookstar

Der Gesetzgeber weiss davon und ändert seit Jahrzehnten nichts daran. Man lässt die Bürger und Bauherren vollständig im Stich. Bananenrepublik Deutschland. Aber hauptsache die Flintenuschi wird befördert, nachdem sie ihre Handydaten löschen lies....
 
H

Hausbau2019

Die Frage ist doch auch, wer kann sich einen Rechtsstreit überhaupt leisten. Bei einem Streitwert (Restsumme) von 300.000 € bezahlt man als Kläger 7.600 € Gerichtskostenvorschuss, ca. 14.000 € eigene Anwaltskosten, wenn man verliert das gleiche nochmal für den Gegenanwalt, ca. 6.000 € Gutachter, wenn man einen nimmt, den das Gericht anerkennt, also geprüft und vereidigt = sauteuer. Da sind wir mal ganz schnell bei über 40.000 €! Und das ohne jede Garantie, dass du recht bekommst und dein Geld jemals wiedersiehst, um es wieder in deren Bau zu stecken. Da frage ich mich im Nachhinein, wie bekloppt wir waren, um diesen Schritt zu gehen.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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