Wir stehen gerade VOR dieser Entscheidung. Allerdings bei kleineren Summen. Auf 20T€ verzichten oder mit einem Kostenrisiko von rund 10T€ sein Recht durchsetzen - bzw. durchzusetzen zu versuchen, denn auch bei an sich eindeutigen Ausgangsvoraussetzunge ist man vor Gericht wie auf....
Eindeutig ist es für euch, die Sichtweise des Richters kann eine ganz andere sein.
Bsp. : Meine Schwiegermutter war pflegebedürftig und im Pflegeheim untergebracht. Meine Schwägerin hatte die EC-Karte und für meine Schwiegermutter Geld abgehoben, wenn meine Schwiegermutter was brauchte. Sie hatte aber keine Kontovollmacht. Nach dem Tod meiner Schwiegermutter kam heraus, dass sie an den 2 darauffolgenden Tagen jeweils 1000 € abgehoben hat, dass konnte ja nun schlecht im Auftrag meiner Schwiegermutter sein. Also ließen wir uns Duplikate der Kontoauszüge schicken und mussten feststellen, dass noch zu Lebzeiten meiner Schwiegermutter beachtliche Auszahlungen und Bezahlungen per Karte erfolgt waren, Da mit meiner Schwägerin nicht zu reden war, verklagten mein Mann und sein Bruder sie. Die Entscheidung des Richters lautete auf Abweisung der Klage, weil nicht bewiesen war, dass meine Schwägerin die Auszahlungen vornehmen lassen hat. Es gab aber nur die eine Karte.
Seitdem ist mein Glaube an die deutsche Rechtsprechung erschüttert.