Bauverbotzone und Genehmigung, Übertritt der Verbotszone Garage

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H

hg6806

Guten Morgen an Alle,

wir haben ein Grundstück gekauft und müssen eine Bauverbotszone zu einer Straße von 20m einhalten.
Das macht fast das 1/2 Grundstück aus. Das Baufenster reicht natürlich genau bis da heran, wir füllen das Baufenster nicht mal aus.
Auf der angrenzenden Straße ist auf halber Länge das Ortseingangschild, die andere Hälfte ist eine Landstraße. Eine Genehmigung für evtl. Bepflanzung oder Bebauung ist mit dem Straßenverkehrsamt abzustimmen.

Wir planen zum Haus auch eine Doppelgarage. Durch die Bauverbotszone müsste die aber so dicht an das Haus angebaut werden, dass man nicht mehr wenden könnte sondern rückwärts die Einfahrt HOCH fahren müsste. Also extrem umständlich. Hier wären lediglich 2m in die Verbotszone hereinragend ausreichend, um Platz zum Wenden zu schaffen.
Einige sagen, einfach machen und nicht übertreiben, da wird sich niemand beschweren.
Ich bin da aber vorsichtig.

Die Frage nun, wie flexibel sind Behörden bei so etwas? Wie sieht es mit einem Zaun oder Hecke aus? Wie "eng" wird das gesehen? Bäume? Schließlich ist das auch ein Sicherheitsthema, wenn ohne Schutz einfach ein Hund oder Kind auf die Straße krabbeln kann.

Schöne Grüße
Tobias
 
Der Da

Der Da

Das mit der Bauverbotszone wusstet ihr aber schon vor dem Kauf oder?

Die Verbotszone wird einen Grund haben, und einfach so machen: naja kann man tun, wo kein Kläger da kein Richter, aber stell dich jederzeit auf einen Rückbau ein.
 
W

Wastl

Bei 20 Meter und eine Bebauung von 10 % also 2 Meter auf einer Lange von 4 Metern wird die Behörde schon mitspielen. Das würde ich einen Antrag riskieren. Wenn der aber abgelehnt wird und ihr baut trotzdem wird es teuer.
Die Hecke ist doch was anderes wie ein Zaun? Einen Zaun werdet ihr sicher bauen dürfen. Bei der Bepflanzung würde ich Rücksprache mit der zuständigen Behörde (Bauamt, Straßenbaubehörde) halten. Wenn die Sichtachsen nicht gefährdet sind und keine Wegesicherungspflicht auf kommt sollte auch das kein Problem darstellen.
 
D

DG

Hallo hg,

Grundsätzlich klärt man so etwas vor dem Grundstückskauf durch eine Bauvoranfrage.

Ich würde an Deiner Stelle auch nicht einfach ohne Absprache in die Bauverbotszone bauen, fällt beim Bauantrag sowieso auf. Wenn Du die Garage entgegen der genehmigten Planung eigenmächtig verschiebst, bekommst Du keine Bauabnahme, es sei denn, der Prüfer ist blind. Steht Dir natürlich frei, darauf zu zocken, kann man Dir aber nicht empfehlen.

Gute Aussichten auf Erfolg hat normalerweise ein Gespräch mit dem Bauamt, in dem man das Problem erklärt und die Abweichung eben für zulässig erklärt werden kann, wenn der grundsätzliche Sinn der Bauverbotszone nicht unterwandert wird, also keine Sicherheitsbedenken bestehen.

Je nach Örtlichkeit kann es evtl. auch Sinn ergeben, mal über die Lage des Ortsschildes nachzudenken - das kann man auch verschieben und das kann Euch uU zum Vorteil gereichen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 28.12.2024
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