A
AndreasPlü
Hallo,
wir stehen ggf. kurz davor einen Bauvertrag abzuschließen. Die BBS ist im Großen und Ganzen ok, an manchen Ecken ist ggf. noch Klärungsbedarf - haben es vom Bauherren-Schutzbund prüfen lassen.
Nun wurde uns der eigentliche Bauvertrag zugesandt, darin steht:
" Vertragpartner, Grundstück, etc.
... Die Bauzeit von Baubeginn bis zum Einzug beträgt in der Regel 7-8 Monate. Die Erstellung der Arbeitspläne und Statik sowie Witterung und der Baufortschritt der laufenden Baustellen beeinflussen den Baubeginn.
Geplant ist der Baubeginn November/Dezember 2016."
Dann wird nochmal darauf hingewiesen, dass durch Weiohnachtne und Wetter bis zu 8 Wochen Verzögerungen im Winter auftreten können, auch darüber hinaus, wenn das Wetter dazwischen funkt.
Was mich aber stört ist die Formulierung ist 1. "in der Regel". Das heisst für mich: Bei vergleichbaren Bauvorhaben der Firma, aber es bezieht sich nicht explizit auf unseren Bau. Ist für mich zu offen. 2. "Geplant ist Baubeginn für November/Dezember 2016". Das heisst für mich nicht: Geplant ist es, aber nicht festgeschrieben, im Zweifel haben wir Pech und es verschiebt sich, weil was den Plan durchkreuzt hat.
Wie seht Ihr das, bin ich zu kritisch, oder habe ich Recht? Was ist üblich?
Und, kennt für den Notfall jemand eine gute und bezahlbare Baufirma im der Region Stuttgart? ;)
wir stehen ggf. kurz davor einen Bauvertrag abzuschließen. Die BBS ist im Großen und Ganzen ok, an manchen Ecken ist ggf. noch Klärungsbedarf - haben es vom Bauherren-Schutzbund prüfen lassen.
Nun wurde uns der eigentliche Bauvertrag zugesandt, darin steht:
" Vertragpartner, Grundstück, etc.
... Die Bauzeit von Baubeginn bis zum Einzug beträgt in der Regel 7-8 Monate. Die Erstellung der Arbeitspläne und Statik sowie Witterung und der Baufortschritt der laufenden Baustellen beeinflussen den Baubeginn.
Geplant ist der Baubeginn November/Dezember 2016."
Dann wird nochmal darauf hingewiesen, dass durch Weiohnachtne und Wetter bis zu 8 Wochen Verzögerungen im Winter auftreten können, auch darüber hinaus, wenn das Wetter dazwischen funkt.
Was mich aber stört ist die Formulierung ist 1. "in der Regel". Das heisst für mich: Bei vergleichbaren Bauvorhaben der Firma, aber es bezieht sich nicht explizit auf unseren Bau. Ist für mich zu offen. 2. "Geplant ist Baubeginn für November/Dezember 2016". Das heisst für mich nicht: Geplant ist es, aber nicht festgeschrieben, im Zweifel haben wir Pech und es verschiebt sich, weil was den Plan durchkreuzt hat.
Wie seht Ihr das, bin ich zu kritisch, oder habe ich Recht? Was ist üblich?
Und, kennt für den Notfall jemand eine gute und bezahlbare Baufirma im der Region Stuttgart? ;)