Also die Straße ist angelegt und muss quasi noch geteert werden und die Gehwege gepflastert. Dann gibt es eine Abnahme für das neue Wohngebiet und mit der dann fertigen Erschließung ist der Grundstückspreis fällig.
Hier der Passus zur Bauzeit:
Die Bauzeit beträgt 34 Wochen ab Baubeginn.
(2) Die Bauzeit ist der Zeitraum zwischen Baubeginn und Fertigstellung der auftragsgemäßen
Leistung. Die unter Ziffer 1 vereinbarte Bauzeit setzt voraus, dass innerhalb von zwei Monaten nach
Auftragsannahme das Baugesuch bei den Behörden eingereicht werden kann und nach spätestens
weiteren 3 Monaten die Baugenehmigung bzw. Baufreigabe vom Auftraggeber an den Auftragnehmer
ausgehändigt wird. Sollte die Summe der vorstehenden Fristen (5 Monate) aus Gründen überschritten
werden, die nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Bauzeit angemessen verlängert.
(3) Der für die Bauzeit maßgebliche Baubeginn erfolgt einen Monat nach Erfüllung der dem Bauherren
obliegenden Mitwirkungspflichten gemäß § 4 dieses Vertrages unter der Voraussetzung, dass der
Baubeginn nicht zu einer ortsüblichen Winterpause liegt. Eine Winterpause und Schlechtwettertage
verlängern die Bauzeit entsprechend. Darüber hinaus verlängert sich die Fertigstellungsfrist, wenn
eine Verzögerung aus Gründen eintritt, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat. Dazu
gehören insbesondere höhere Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Streik oder fehlenden
Belieferungen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer mit notwendigen Material. Bei
Fälligkeit nicht gezahlter Rechnungen verlängert sich die Bauzeit ebenfalls. Der voraussichtliche
Baubeginn wird dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer rechtzeitig mitgeteilt.