Also unterm Strich scheint es für mich nicht unwahrscheinlich, dass wir etwas von ihm Verlangen dürfen. Ist er denn in der Nachweispflicht?
Nein. Du hast ja einen Termin im Vertrag stehen und natürlich kannst Du fordern, dass der eingehalten wird und auch, dass Du die finanziellen Nachteile, die Dir dadurch entstehen erstattet bekommst. Fordern kannst Du erst einmal alles.
Du musst damit rechnen, dass Du mit der Forderung auf Widerstand stößt und da ist es gut zu wissen worin dieser Widerstand bestehen kann und welche Möglichkeiten sich für Deinen Dienstleister aus dem geschlossenen Vertrag ergeben.
Aus dem Abgleich Deiner Forderung und der erwartbaren Argumente bei Zahlungsunwilligkeit kannst Du eine Strategie entwickeln und die entscheidet, wie Du vorgehst.
Die Strategie kann auch "Anwalt" heißen. Mir gefällt es gut, dass Du Eure Erfahrung in solchen Dingen gering einstufst. Damit zeigst Du, dass Du nicht blind für Schwachstellen bist. Dazu machst Du auf mich aus Deinem Sprachgebrauch heraus den sympathischen Eindruck, ein sehr freundlicher Mensch zu sein, der Disharmonie lieber vermeidet. Ich empfehle so gut wie nie einen Anwalt, aber hier mach ich mal eine Ausnahme. Meine Strategie wäre, den Anwalt um eine Beratung und beim Formulieren der Forderung um Hilfe zu bitten und den ersten Brief mit der anwaltlichen Formulierung auf eigenem Briefpapier sicher zuzustellen. Wenn dann Widerstand kommt, würde ich dem Anwalt die weitere Kommunikation übergeben.