Bauvorhaben mit Architekten

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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S

Sebastian79

Sei mir nicht böse, aber was Du glaubst, kannst Du in die Tonne kloppen - auf dem Bau herrscht eine andere Welt.

Und da sind Anzugträger so ziemlich das Letzte, was die leiden können :D. Und da kann Dein Architekt prüfen, was er will - Dein Vertrauen in Ehren, aber er ist nicht bei jedem Kellenschlag oder jeder Schraube dabei. Viele Sachen kann er gar nicht überprüfen.

Wie gesagt, war nur ein gut gemeinter Tipp :).

Du baust wie ich zum ersten Mal - noch dazu bist Du sowas von am Anfang, aber meinst wirklich, Du weißt Bescheid? Überdenk das mal...
 
N

nordanney

Wir werden hoffentlich im Sommer 2016 des Rätsels Lösung haben :cool:
Viel Erfolg!

In Einzelgewerkevergabe kann man natürlich auch schnell unterwegs sein - wir haben im Oktober begonnen und sind dann im Mai eingezogen (Bauleitung selber gemacht). Dafür, dass ein Winter dabei war, ist das nicht schlecht.
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

.... nur durch Zufall oder wenn es der Architekt immer mit den gleichen Leuten macht und Du nur das nimmst, was er Dir vorschlägt. Das ist aber nicht die Regel...
In diesem Punkt sollte imho differenzierter unterschieden werden.

Üblicherweise ist es so, daß - wenn via Architekt vergeben wird - auch mehrheitlich die Handwerker beauftragt werden, welche wiederkehrend mit dem Architekten zusammenarbeiten. Hier greifen die langjährige Zusammenarbeit, wie auch rechtzeitige Information der Gewerke.

Ausreißer gibt es häufig dann, wenn der Architekt mittels umfangreicher Ausschreibung beauftragt wird (im Regelfall 3 pro Gewerk), denn dann entscheidet weniger die Qualität, als der Preis. Brüche im Zeitfenster kann es auch geben, wenn es Vorlieben der Bauherrenschaft bzgl. einiger Handwerksbetriebe gibt, welcher aber zuvor noch nicht oder nicht häufig zusammengearbeitet haben. Das gleiche gilt für EL unterhalb der Bauzeit.

Meiner Erfahrung nach, gibt es bzgl. der Bauzeit (beim Neubau) keinen nennenswerten Unterschied bei der Vergabe via Architekt (mit Stammhandwerker) und GU/GÜ. Denn beide haben Vertragsstrafen vereinbart, wenn Lieferfristen nicht eingehalten werden. Auch haben beide üblicherweise "Zeitpolster" bei der Angabe der Bauzeit berücksichtigt.

Pannen können überall passieren ...
Das ist wohl wahr und letztlich auch menschlich ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
 
M

merlin83

Guten Abend,


In diesem Punkt sollte imho differenzierter unterschieden werden.

Üblicherweise ist es so, daß - wenn via Architekt vergeben wird - auch mehrheitlich die Handwerker beauftragt werden, welche wiederkehrend mit dem Architekten zusammenarbeiten. Hier greifen die langjährige Zusammenarbeit, wie auch rechtzeitige Information der Gewerke.

Ausreißer gibt es häufig dann, wenn der Architekt mittels umfangreicher Ausschreibung beauftragt wird (im Regelfall 3 pro Gewerk), denn dann entscheidet weniger die Qualität, als der Preis. Brüche im Zeitfenster kann es auch geben, wenn es Vorlieben der Bauherrenschaft bzgl. einiger Handwerksbetriebe gibt, welcher aber zuvor noch nicht oder nicht häufig zusammengearbeitet haben. Das gleiche gilt für EL unterhalb der Bauzeit.

Meiner Erfahrung nach, gibt es bzgl. der Bauzeit (beim Neubau) keinen nennenswerten Unterschied bei der Vergabe via Architekt (mit Stammhandwerker) und GU/GÜ. Denn beide haben Vertragsstrafen vereinbart, wenn Lieferfristen nicht eingehalten werden. Auch haben beide üblicherweise "Zeitpolster" bei der Angabe der Bauzeit berücksichtigt.


Das ist wohl wahr und letztlich auch menschlich ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Danke :)
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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