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MrBlaTi
Guten Tag,
wir haben Anfang des Jahres einen Werkvertrag abgeschlossen, nach ein zwei Rückschlägen auch ein Grundstück gefunden das uns super gefällt, Rücktrittsrecht ausgeräumt und es kann losgehen. Nun haben wir einen Brief mit einem groben Zeitplan bekommen: Fertigstellung August 2023... 25 Monate...
Laut Vertrag ist aber eine Bauzeit von 8 Monaten ab Eingang der Zusage des Baunantrags vermerkt. Natürlich kann das ziemlich lange dauern bis die Zusage kommt (vor allem wenn der für das Erstellen des Baunatrags verantwortliche Architekt auch vom Fertighausanbieter ist), aber 17 Monate scheint mir doch etwas sehr unrealistisch.
Die Verzögerung kommt laut Berater durch hohes Vertragsaufkommen (ein Schelm wer vermutet, dass der Anbieter mit der Festpreisgarantie die wir haben darauf pokern möchte, dass das Baumaterial wieder günstiger wird und deswegen verzögert).
Inwiefern ist also der Anbieter durch die Angabe der Bauzeit im Vertrag gebunden?
Prinzipiell könnten wir mit der Verzögerung leben, auch wenn sie wirklich unschön ist. Größere Bauchschmerzen bekommen wir aber durch folgenden Umstand:
Laut Bauvertrag ist auch der erste Teil des Geldes (10%) bei Eingang des bewilligten Bauantrags fällig. D.h. zu diesem Zeitpunkt muss auch der Kredit abgeschlossen sein. Wer ist dann für die Zahlung der Bereitstellungszinsen nach einem Jahr verantwortlich wenn sich von diesem Zeitpunk der Bau noch um mehr als ein Jahr verzögert, obwohl im Vertrag eine Bauzeit von 8 Monaten festgehalten ist?
Danke im Voraus
wir haben Anfang des Jahres einen Werkvertrag abgeschlossen, nach ein zwei Rückschlägen auch ein Grundstück gefunden das uns super gefällt, Rücktrittsrecht ausgeräumt und es kann losgehen. Nun haben wir einen Brief mit einem groben Zeitplan bekommen: Fertigstellung August 2023... 25 Monate...
Laut Vertrag ist aber eine Bauzeit von 8 Monaten ab Eingang der Zusage des Baunantrags vermerkt. Natürlich kann das ziemlich lange dauern bis die Zusage kommt (vor allem wenn der für das Erstellen des Baunatrags verantwortliche Architekt auch vom Fertighausanbieter ist), aber 17 Monate scheint mir doch etwas sehr unrealistisch.
Die Verzögerung kommt laut Berater durch hohes Vertragsaufkommen (ein Schelm wer vermutet, dass der Anbieter mit der Festpreisgarantie die wir haben darauf pokern möchte, dass das Baumaterial wieder günstiger wird und deswegen verzögert).
Inwiefern ist also der Anbieter durch die Angabe der Bauzeit im Vertrag gebunden?
Prinzipiell könnten wir mit der Verzögerung leben, auch wenn sie wirklich unschön ist. Größere Bauchschmerzen bekommen wir aber durch folgenden Umstand:
Laut Bauvertrag ist auch der erste Teil des Geldes (10%) bei Eingang des bewilligten Bauantrags fällig. D.h. zu diesem Zeitpunkt muss auch der Kredit abgeschlossen sein. Wer ist dann für die Zahlung der Bereitstellungszinsen nach einem Jahr verantwortlich wenn sich von diesem Zeitpunk der Bau noch um mehr als ein Jahr verzögert, obwohl im Vertrag eine Bauzeit von 8 Monaten festgehalten ist?
Danke im Voraus