aber zumindest gehe ich nicht davon aus dass darin steht "Wenn der Anbieter seine im Vertrag festgehaltenen Verpflichtungen nicht erfüllt haben sie Pech gehabt. Ätschibätsch"
Die Liste von
@nordanney mag zwar richtig sein. Ich sehe aber nicht unbedingt, dass sie bei Euch greift, bzw Ihr Euch darauf jetzt verlassen könnt.
Zwar sind sie an die 8 Monate gebunden und dann greift sie (vermutlich auch), aber es geht ja jetzt erst in die Planung, so wie ich das verstehe.
Termin Vermesser, Baugrundgutachten, Stellung Baustrom und -Wasser… das kann alles dauern - gerade Baustrom kann sich (ich habe es selbst im Bauboom 2013 erlebt), bis zu nem halben Jahr hinziehen. Bestellst Du es jetzt schon, steht der Kasten einige Monate unbenutzt rum, ihr müsst aber zahlen.
Wir wollen nur nicht für Kosten geradestehen die durch eine Verzögerung zustande kommt, die wir nicht zu verantworten haben und die es laut Vertrag nicht geben sollte.
Da eben so viele kleine Rädchen eingestellt werden müssen, damit sich das große Rad dreht, kann sich vieles eben ziehen.
Und sowas muss mit einkalkuliert werden.
von Euch. Es sind Eure Kosten, auch die Doppelbelastung Miete/Abschläge, Bereitstellungszinsen (die handelt man ggf. auch aus, usw. Die Zahlen viele, und das ist auch nicht ungewöhnlich, noch mit einem Verzug gleichzusetzen.
Als Anfang ist ja das Vorliegen des bewilligten Bauantrag festgehalten.
So ist es. Und der wird bei Euch wohl noch nicht beantragt sein.
Die Konsequenz aus Eurer persönlichen Situation, dass ihr die ersten 10% auch schon finanzieren müsst: plant einen Puffer mit ein in der Finanzierung. Denn der BU ist nicht für alles bzw Doppelbelastung verantwortlich, die nichts mit Verzug zu tun hat.