Tassimat
Wird nicht unterschrieben würde ich aus Sicht des Bauunternehmer erst das vordere Haus bauen. Damit wäre die Baubehinderungsanzeige für hintere Haus wegen Unzugänglichkeit rechtlich sicher, um zu pausieren. Der "garantierten" Fertigstellungstermin verschiebt sich ohne Vertragsstrafe nach hinten.
Wenn es tatsächlich soweit und so hart käme, dann müsste der hintere Nachbar vom vorderen Nachbarn verlangen das Gerüst zu entfernen, was der vordere Nachbar zu bezahlen hätte. Da kommt dann auch noch das Leiterrecht usw. ins Spiel.
10 Jahre Freundschaft hin oder her, sobald 4-stellige Extrakosten anfallen (dafür reicht ja vielleicht auch schon 1 Monat Verzug für das Hinterhaus), dann wird das eine enorme Belastungsprobe. 4 Erwachsene... da muss nur ein Sturrkopf dabei sein.
Deshalb noch mal der dringende Rat mit dem Bauunternehmer reden, was er denkt, wie es für alle am besten funktioniert und wie viel Verzug er schätzt. Eine Lösung finden und das dann auch unterschreiben. Nicht für den Bauunternehmer, sondern für die Freundschaft.
Wenn es tatsächlich soweit und so hart käme, dann müsste der hintere Nachbar vom vorderen Nachbarn verlangen das Gerüst zu entfernen, was der vordere Nachbar zu bezahlen hätte. Da kommt dann auch noch das Leiterrecht usw. ins Spiel.
10 Jahre Freundschaft hin oder her, sobald 4-stellige Extrakosten anfallen (dafür reicht ja vielleicht auch schon 1 Monat Verzug für das Hinterhaus), dann wird das eine enorme Belastungsprobe. 4 Erwachsene... da muss nur ein Sturrkopf dabei sein.
Deshalb noch mal der dringende Rat mit dem Bauunternehmer reden, was er denkt, wie es für alle am besten funktioniert und wie viel Verzug er schätzt. Eine Lösung finden und das dann auch unterschreiben. Nicht für den Bauunternehmer, sondern für die Freundschaft.