Elina
Nein, in dieser speziellen BO muß der Statiknachweis dann von einem Nachweisberechtigten geführt werden, da kann man nicht selber dran rumrechnen. Das kann in anderen BO ganz anders sein, ich wollte nur nochmal drauf hinweisen, daß so eine BO möglicherweise einen Anhang hat, wo dann sämtliche Vorbehalte zu den baugenehmigungsfreien Vorhaben aufgeführt werden, und diese sollte man auch beachten. Ansonsten kann es sein, daß man alles wieder abreißen muß, und das muß ja nun auch nicht gerade sein.
Daß niemand kontrolliert, darauf würde ich mich nicht verlassen. Dafür steckt man zu viel an Kosten und Mühen rein.
Daß niemand kontrolliert, darauf würde ich mich nicht verlassen. Dafür steckt man zu viel an Kosten und Mühen rein.