B
BaueninSH
Laut der Kreisaufsichtsbehörde, so eine Art Erstauskunft steht folgendes:
Begriff: Einzelhaus
Der Begriff Einzelhaus ist ein planungsrechtlicher Begriff,
der in § 22 Abs. 2 Baunutzv. verwendet wird
Der Begriff Einzelhaus bezeichnet unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten ein freistehendes Gebäude, welches nicht durch Grundstücksgrenzen geteilt ist.
Die Darstellungsform des Einzelhauses im B-Plans ergibt sich aus Ziffer 3.1.1 der Anlage zur Planzeichenverordnung.
@hanghaus2000 nein diese gibt es nicht.
Also so wie ich es sehe, könnte ich auch 10 Wohnungen ProHaus planen (sofern es möglich wäre)
Begriff: Einzelhaus
Der Begriff Einzelhaus ist ein planungsrechtlicher Begriff,
der in § 22 Abs. 2 Baunutzv. verwendet wird
Der Begriff Einzelhaus bezeichnet unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten ein freistehendes Gebäude, welches nicht durch Grundstücksgrenzen geteilt ist.
Die Darstellungsform des Einzelhauses im B-Plans ergibt sich aus Ziffer 3.1.1 der Anlage zur Planzeichenverordnung.
@hanghaus2000 nein diese gibt es nicht.
Also so wie ich es sehe, könnte ich auch 10 Wohnungen ProHaus planen (sofern es möglich wäre)