Bebauungsplan "ED" mehrere WE möglich?

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Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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Myrna_Loy

Die Frage ist ja, warum die Stadt das Baugebiet ausgewiesen hat. Wenn sie Raum für Familien schaffen wollten, dann werden sie schwerlich begeistert sein, wenn dort jemand nur seine Rendite mit Microapartments einfahren will. Dann kann sich so ein Prozess ganz schön hinziehen.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Die Frage ist ja, warum die Stadt das Baugebiet ausgewiesen hat. Wenn sie Raum für Familien schaffen wollten, dann werden sie schwerlich begeistert sein, wenn dort jemand nur seine Rendite mit Microapartments einfahren will. Dann kann sich so ein Prozess ganz schön hinziehen.
Genau so hier passiert. Erst waren Doppelhaushälfte oder RH geplant, fuer Familien. Die Grundstück hat der Platzhirsch gekauft dann den Bebauungsplan geaendert. Nun werden Alles 2 Zimmer Eigentumswohnungen mit ca. 70m2 - 80 m2, sicher nicht fuer Familien mit Kindern, gebaut.
 
Y

ypg

Die Festsetzungen des B-Planes weisen bei Einzelhäusern keine Begrenzung von Wohneinheiten auf. Ein Haus mit mehreren Wohneinheiten ist rechtlich betrachtet ein Einzelhaus. Die Definition Einzelhaus und Doppelhaus bezieht sich lediglich auf die Art des Baukörpers
daher bin ich der Meinung, dass man dort 4 Wohneinheiten bauen darf.
Mit Deiner Aussage zum „Einzelhaus“ gebe ich Dir recht.
Ich kann die Legende nicht sehen vom Bebauungsplan. Meiner Meinung ist Deine Denke in den einzelnen WAs geregelt: die entsprechenden WAs regeln, ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus.
Allerdings sehe ich ein DH mit je einer Einliegerwohnung im DG möglich. Da gibt es auch gängige Grundrisse bzw kenne ich solche Häuser.
Bei 175qm Grundflächenbebauung kämen zwei 75qm große Wohnungen raus. Oben dann DG. Pro Wohneinheit dann je einen Parkplatz.
Es gibt hier so einige Threads, die dann mit der Parkfläche, Müllplatz, Kellerersatzraum etc. nicht mehr hinkommen.
 
M

Myrna_Loy

Mit Deiner Aussage zum „Einzelhaus“ gebe ich Dir recht.
Ich kann die Legende nicht sehen vom Bebauungsplan. Meiner Meinung ist Deine Denke in den einzelnen WAs geregelt: die entsprechenden WAs regeln, ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus.
Allerdings sehe ich ein DH mit je einer Einliegerwohnung im DG möglich. Da gibt es auch gängige Grundrisse bzw kenne ich solche Häuser.
Bei 175qm Grundflächenbebauung kämen zwei 75qm große Wohnungen raus. Oben dann DG. Pro Wohneinheit dann je einen Parkplatz.
Es gibt hier so einige Threads, die dann mit der Parkfläche, Müllplatz, Kellerersatzraum etc. nicht mehr hinkommen.
oder mehr Parkplätze, je nach Stellplatzverordnung können das auch 1,5 pro Wohneinheit sein.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Ich kenne Eure Gemeinde nicht. Aber ich wuerde jedenfalls bevor ich einige Tausender an Planungskosten investiere mit einer Bauvoranfrage klaeren ob mein geplantes Bauvorhaben ralisierbar ist. Im Zweifel must dann halt den Klageweg gehen, falls Du meinst Recht zu haben. Viel Zeit einplanen nicht vergessen. Alternativ kannst ja dann mit den GSen auf steigende Preise spekulieren.
 
Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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