K
karle81
Hallo,
ich habe ein paar Fragen zur Interpretation eines Bebauungsplan (Baden Württemberg, LK Karlsruhe).
Es geht hierbei um das Thema Einfriedungen / Stützmauern und wie dieser Teil des B-Plans zu interpretieren ist, damit die Ausführung später auch richtig erfolgen kann.
Ich habe zur Interpretation schon bei der Gemeinde (Bauamt), sowie bei der zuständigen Behörde des Landkreises nachgefragt, aber keine wirklichen Antworten bekommen, da die beiden Ämter nur auf die jeweilige andere Stelle verwiesen haben. Auch ein bekannter Tiefbauer hatte Schwierigkeiten mit der Interpretation.
Hier der Ausschnitt.
folgende Dinge sind uns nicht klar:
- Wie ist oberhalb / unterhalb des Geländeverlaufs zu interpretieren ? Geht es hier um das geplante Gelände oder um den Bestand der vorhanden ist ?
- Was ist die "darüber hinaus aufgesetzte Aufschüttungshöhe" bzw. wo ist diese ersichtlich/zu finden ? Oder ist das unser geplanter (zukünftiger) Geländeverlauf ?
- Sind die als "Mauern ausgeführten Einfriedungen" auch Stützmauern oder sind das sowas wie Gartenmauern (ohne abstützende Funktion) -> Hintergrund der Frage ist, dass der Erschließer des Baugebiets alle Stützwände mit Mauerscheiben ausgeführt hat und nicht als Natursteinmauer
Die Fragen tauchen daher auf, da das Grundstück in einer Ecke zum Nachbarn hin um ca. 2m tiefer liegt wie der Rest des Grundstücks und wir uns aktuell darüber Gedanken machen, wie man das Grundstück am Besten (im Rahmen des erlaubten) angleichen kann.
Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkel bringen oder uns seine Sicht der Interpretation zeigen :)
Danke vorab & Gruß
Karl
ich habe ein paar Fragen zur Interpretation eines Bebauungsplan (Baden Württemberg, LK Karlsruhe).
Es geht hierbei um das Thema Einfriedungen / Stützmauern und wie dieser Teil des B-Plans zu interpretieren ist, damit die Ausführung später auch richtig erfolgen kann.
Ich habe zur Interpretation schon bei der Gemeinde (Bauamt), sowie bei der zuständigen Behörde des Landkreises nachgefragt, aber keine wirklichen Antworten bekommen, da die beiden Ämter nur auf die jeweilige andere Stelle verwiesen haben. Auch ein bekannter Tiefbauer hatte Schwierigkeiten mit der Interpretation.
Hier der Ausschnitt.
folgende Dinge sind uns nicht klar:
- Wie ist oberhalb / unterhalb des Geländeverlaufs zu interpretieren ? Geht es hier um das geplante Gelände oder um den Bestand der vorhanden ist ?
- Was ist die "darüber hinaus aufgesetzte Aufschüttungshöhe" bzw. wo ist diese ersichtlich/zu finden ? Oder ist das unser geplanter (zukünftiger) Geländeverlauf ?
- Sind die als "Mauern ausgeführten Einfriedungen" auch Stützmauern oder sind das sowas wie Gartenmauern (ohne abstützende Funktion) -> Hintergrund der Frage ist, dass der Erschließer des Baugebiets alle Stützwände mit Mauerscheiben ausgeführt hat und nicht als Natursteinmauer
Die Fragen tauchen daher auf, da das Grundstück in einer Ecke zum Nachbarn hin um ca. 2m tiefer liegt wie der Rest des Grundstücks und wir uns aktuell darüber Gedanken machen, wie man das Grundstück am Besten (im Rahmen des erlaubten) angleichen kann.
Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkel bringen oder uns seine Sicht der Interpretation zeigen :)
Danke vorab & Gruß
Karl