W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bebauungsplan: Erdanschüttungen sind zu verziehen


Erstellt am: 20.01.21 07:47

Stefan00120.01.21 07:47
In unserem Neubaugebiet mit Bebauungsplan gibt es leichte Höhenunterschiede zu den umliegenden Gebieten.

Dazu gibt es folgende Aussage im Bebauungsplan:

"Im Plangebiet sind Erdanschüttungen auf das bestehende Geländeniveau der außerhalb des Plangebietes angrenzenden Grundstücke zu verziehen."

Meine Frage ist nun, was genau bedeutet in dem Zusammenhang verziehen?

Konkret geht es bei uns um einen Höhenunterschied von gut einem Meter zum hinteren Nachbarn. Hier verläuft aktuell ein historisch gewachsener Erdwall, der die Höhe auf gut 2m überbrückt.
Die Frage ist was ist alles noch verziehen? Kann ich den Wall steiler erstellen, dass er nur noch 1m breit ist?
guckuck220.01.21 08:04
Ich würde dies so interpretieren, dass Höhenunterschiede nicht durch Stützwände und dergleichen abzufangen sind, sondern begradigt werden sollen. Dh. Höhenunterschiede durch Bodennivellierung angleichen. Der "historische Erdwall" wäre entsprechend abzutragen und das Gelände anzupassen.

Da das keine unwesentliche Pflicht wäre, auch kostentechnisch, solltest du das mal bei der zuständigen Stelle für dein Flurstück gezielt anfragen.
Stefan001 schrieb:

Konkret geht es bei uns um einen Höhenunterschied von gut einem Meter zum hinteren Nachbarn. Hier verläuft aktuell ein historisch gewachsener Erdwall, der die Höhe auf gut 2m überbrückt.
Die Frage ist was ist alles noch verziehen? Kann ich den Wall steiler erstellen, dass er nur noch 1m breit ist?

Meinem Verständnis nach, das komplette Gegenteil. Wall weg und Gelände mit angemessenem Gefälle (über eine entsprechende Strecke) angleichen.
11ant20.01.21 15:02
Stefan001 schrieb:

"Im Plangebiet sind Erdanschüttungen auf das bestehende Geländeniveau der außerhalb des Plangebietes angrenzenden Grundstücke zu verziehen."
Meine Frage ist nun, was genau bedeutet in dem Zusammenhang verziehen?
Mich irritiert der Satzteil "außerhalb des Plangebietes angrenzenden". Normalerweise würde ich denken, man solle Geländemodellierungen sanft in das Gelände der Nachbarn überblenden, also ohne harte Böschungen oder gar Terrassierungen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
guckuck220.01.21 17:14
Es klingt ja so, als würde das Plangebiet erhöht liegen und Höhenunterschiede zur bestehenden Bebauung durch "historisch gewachsene Erdwälle" abgefangen sein.
Die will der Planverfasser durch die Bauherren offenbar beseitigt wissen. So verstehe ich das zumindest
Stefan00120.01.21 20:46
Das Baugebiet liegt in einer Senke. Über das ganze Gebiet würde ich schon von einer leichten Hanglage sprechen (ca. 6m auf 100m). Innerhalb des Gebiets kommt es jetzt schon zu massivem L-Stein-Einsatz 😉
Ein Teil der Einfassung ist ein alter Friedhof. Dessen Gebiet liegt gut 1m über den angrenzenden Grundstücken. Auf den Grundstücken fällt dieses als der besagte Wall ab.

Ein weiterer großer Teil besteht aus einem weiteren Neubaugebiet das vor einigen Jahren bebaut wurde. Dessen Grundstücke liegen ebenfalls überwiegend höher. Hier haben die meisten Bauherren in dem Gebiet aber L-Steine als Übergang zu unserem Gebiet gewählt (da ist also nichts mehr mit verziehen...).
neubaugebietbebauungsplanplangebietgrundstückeerdwall