Bebauungsplan: Erdanschüttungen sind zu verziehen

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S

Stefan001

In unserem Neubaugebiet mit Bebauungsplan gibt es leichte Höhenunterschiede zu den umliegenden Gebieten.

Dazu gibt es folgende Aussage im Bebauungsplan:

"Im Plangebiet sind Erdanschüttungen auf das bestehende Geländeniveau der außerhalb des Plangebietes angrenzenden Grundstücke zu verziehen."

Meine Frage ist nun, was genau bedeutet in dem Zusammenhang verziehen?

Konkret geht es bei uns um einen Höhenunterschied von gut einem Meter zum hinteren Nachbarn. Hier verläuft aktuell ein historisch gewachsener Erdwall, der die Höhe auf gut 2m überbrückt.
Die Frage ist was ist alles noch verziehen? Kann ich den Wall steiler erstellen, dass er nur noch 1m breit ist?
 
G

guckuck2

Ich würde dies so interpretieren, dass Höhenunterschiede nicht durch Stützwände und dergleichen abzufangen sind, sondern begradigt werden sollen. Dh. Höhenunterschiede durch Bodennivellierung angleichen. Der "historische Erdwall" wäre entsprechend abzutragen und das Gelände anzupassen.

Da das keine unwesentliche Pflicht wäre, auch kostentechnisch, solltest du das mal bei der zuständigen Stelle für dein Flurstück gezielt anfragen.

Konkret geht es bei uns um einen Höhenunterschied von gut einem Meter zum hinteren Nachbarn. Hier verläuft aktuell ein historisch gewachsener Erdwall, der die Höhe auf gut 2m überbrückt.
Die Frage ist was ist alles noch verziehen? Kann ich den Wall steiler erstellen, dass er nur noch 1m breit ist?
Meinem Verständnis nach, das komplette Gegenteil. Wall weg und Gelände mit angemessenem Gefälle (über eine entsprechende Strecke) angleichen.
 
11ant

11ant

"Im Plangebiet sind Erdanschüttungen auf das bestehende Geländeniveau der außerhalb des Plangebietes angrenzenden Grundstücke zu verziehen."
Meine Frage ist nun, was genau bedeutet in dem Zusammenhang verziehen?
Mich irritiert der Satzteil "außerhalb des Plangebietes angrenzenden". Normalerweise würde ich denken, man solle Geländemodellierungen sanft in das Gelände der Nachbarn überblenden, also ohne harte Böschungen oder gar Terrassierungen.
 
G

guckuck2

Es klingt ja so, als würde das Plangebiet erhöht liegen und Höhenunterschiede zur bestehenden Bebauung durch "historisch gewachsene Erdwälle" abgefangen sein.
Die will der Planverfasser durch die Bauherren offenbar beseitigt wissen. So verstehe ich das zumindest
 
S

Stefan001

Das Baugebiet liegt in einer Senke. Über das ganze Gebiet würde ich schon von einer leichten Hanglage sprechen (ca. 6m auf 100m). Innerhalb des Gebiets kommt es jetzt schon zu massivem L-Stein-Einsatz ;)
Ein Teil der Einfassung ist ein alter Friedhof. Dessen Gebiet liegt gut 1m über den angrenzenden Grundstücken. Auf den Grundstücken fällt dieses als der besagte Wall ab.

Ein weiterer großer Teil besteht aus einem weiteren Neubaugebiet das vor einigen Jahren bebaut wurde. Dessen Grundstücke liegen ebenfalls überwiegend höher. Hier haben die meisten Bauherren in dem Gebiet aber L-Steine als Übergang zu unserem Gebiet gewählt (da ist also nichts mehr mit verziehen...).
 
Zuletzt aktualisiert 10.04.2025
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