Soweit ich das aktuell verstehe, wäre die geplante Werkstatt eine Nebenanlage um die 15qm. Das darf aber nicht sein, da nur bis 10qm zulässig.
Deshalb muss ich sie entweder als Garage umdeklarieren, oder sie in das Haupthaus integrieren.
Bei der Integration ins Haus scheue ich die Kosten, und meine Freundin den Lärm.
Bei der Umbenennung der Werkstatt in eine Garage muss ich, zumindest für den Notfall, echte Stellplätze vorhalten (und deshalb müsste die Garage breiter als 3m werden). Außerdem geht mir etwas die Luftigkeit im Eingangsbereich verloren wenn dort Anstelle von 3m Werkstattmauer + 6m offener Carport auf einmal 6m Garagenmauer +6m Carport stehen.
Ich hatte gehofft durch den Doppel Carport eine "großzügige" Fläche zum wetterfesten Ein- und Ausladen von Kindern, Sportmaterial pflegen usw. zu bekommen. Die Kombination große 1x Garage+Doppelcarport funktioniert auf Grund der maximalen Grenzbebauung nicht (6+6m). Das Haus entsprechend 1-2 m weiter nach Westen rücken würde ich auch ungern, da dann neben der Terrasse kein nennenswerter Grünstreifen mehr übrig bleibt.
Im Verhältnis zu den Problemen die andere hier haben sicherlich ein Luxus-Problem. Trotzdem hat ja vielleicht jemand noch die ein oder andere Idee wie man das klug anordnen kann. (Oder findet in dem Bebauungsplan noch ein Schlupfloch das ich übersehe)