Bebauungsplan mit Vorstellungen kombinieren - Brainstorming

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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S

Stefan001

Das wäre zwar nicht erlaubt, aber es wird kaum jemanden interessieren. Ich habe nichts gegen Nordgarten und bevorzuge eine Photovoltaik-geeignete Dachausrichtung, daher habe ich das Haus gedreht. Aber die Drehung beeinflusst ja nicht die Lage von Carport und "Garage":


Wenn alles legal sein soll, führt daran wohl kein Weg vorbei. Wobei integrieren ja weit gefasst werden kann. Sprich mal mit einem ortskundigen Planer, welche Bedingungen bei Euch an einen Anbau gestellt werden.

Was werkelst Du denn und wie oft?
Hm man liest hier so viele böse Geschichten von ungnädigen Nachbarn...vor Allem in einem Neubaugebiet habe ich etwas Angst das am Anfang sehr genau hingeschaut wird wann etwas eine Garage ist und wann nicht.

Das mit der Photovoltaik Anlage habe ich auch schon im Kopf gehabt. Da wird dann aber der Grundriss auch wieder schwierig, da ja nicht nur der Garten sondern dann auch ein größerer Teil des Hauses nur Nordfenster bekommt. Aber wie schon richtig erkannt ist die Frage recht unabhängig vom Aufbau der restlichen Anlagen.

Ich Bau ab-und-zu einfache möbel und Surfboards. Da läuft dann schon mal 2h am Stück die Oberfräse. (Auch da wäre im Bezug auf die Nachbarn und Freundin eine Garage mit dünnem Tor nicht so die gute Wahl)

Vermutlich werde ich mit dem BU absprechen müssen wie man das Geschickt löst, damit es keine Nebenanlage wird. Dazu dann einen simplen Carport und es wird hoffentlich nicht zu teuer.

Wo baust Du denn da (oder hätte ich eine Grundstücksankreuzung übersehen) ?
Da ist ja eine ganz ordentliche Böschung eingezeichnet - aber Höhenpunkte fand ich nicht dazu (?)
Ehrlich gesagt habe ich noch keine Zusage, ich habe mich auf die 5 etwa gleich geschnittenen Grundstücke an der Nordseite des Baugebiets beworben.
Die genauen Details zu dem Höhenverlauf kenne ich noch nicht. Aktuell sieht das noch sehr sehr abenteuerlich aus.
 
11ant

11ant

Die genauen Details zu dem Höhenverlauf kenne ich noch nicht. Aktuell sieht das noch sehr sehr abenteuerlich aus.
Deine Nebengebäuderegelung besorgt mich weniger, die scheint mir zur Abwehr von zu Datschen ausgebauten Rasenmäherhäuschen gedacht. Kritischer beäuge ich da die Geländehöhen: da befürchte ich eine Buckelpiste, die Dir einiges Kopfzerbrechen beim Vereinen von Geländemodellierung, Gebäudehöhen, Einfahrt, Drainage etcetera bereiten könnte. Ich habe jetzt nicht nachgesehen, aber hoffe, daß die Höhenbegrenzungen vernünftige Bezüge haben.
 
S

Stefan001

Deine Nebengebäuderegelung besorgt mich weniger, die scheint mir zur Abwehr von zu Datschen ausgebauten Rasenmäherhäuschen gedacht. Kritischer beäuge ich da die Geländehöhen: da befürchte ich eine Buckelpiste, die Dir einiges Kopfzerbrechen beim Vereinen von Geländemodellierung, Gebäudehöhen, Einfahrt, Drainage etcetera bereiten könnte. Ich habe jetzt nicht nachgesehen, aber hoffe, daß die Höhenbegrenzungen vernünftige Bezüge haben.
Wechselt zwar etwas das Thema, aber ich habe in die Richtung tatsächlich noch keine Ahnung: Wie sieht denn ein Kaufvertrag aus wenn das Grundstück noch hergestellt werden muss? Worauf muss man da achten? Gibts da Schlüsselbegriffe auf die man achten muss?
Bisher sieht es dort noch so aus:
bplan-mit-vorstellungen-kombinieren-brainstorming-394664-1.jpg
 
E

Escroda

Hm man liest hier so viele böse Geschichten von ungnädigen Nachbarn...vor Allem in einem Neubaugebiet habe ich etwas Angst das am Anfang sehr genau hingeschaut wird wann etwas eine Garage ist und wann nicht.
Na ja, eine Werkstatt wäre auch nicht für die Grenzbebauung privilegiert. Wenn Du auf Korrektheit großen Wert legst und ein Garagentor sowieso nicht in Betracht kommt, denke ich, dass ein Planer das kostengünstig - allerdings teurer als eine Fertiggarage - als Anbau genehmigungsfähig hinbekommt oder es als Genehmigungsfreisteller verantwortet.
Das mit der Photovoltaik Anlage habe ich auch schon im Kopf gehabt.
Du kannst es ja hochkant lassen und trotzdem traufständig planen. Da weder Geschossigkeit noch Dachneigung vorgeschrieben sind, sollte das kein Problem sein.
Wie sieht denn ein Kaufvertrag aus wenn das Grundstück noch hergestellt werden muss?
Die Fläche wird genau beschrieben und graphisch im Lageplan dargestellt. Mögliche Schwankungen bezüglich der Fläche sollten benannt werden, z.B. ca. 463m² +/- 5m². In Neubaugebieten unterscheiden sich die geplanten Flächengrößen von den endgültigen meistens nur um einen Quadratmeter.
Worauf muss man da achten?
Dass sich der Kaufpreis auf die tatsächlichen Quadratmeter bezieht, sobald das Grundstück im Kataster gebildet wurde.
Gibts da Schlüsselbegriffe auf die man achten muss?
Ist alles Standard; der Notar sollte wissen, was er tut. Bei Unklarheiten den Notar solange löchern, bis es klar ist.
 
J

Joedreck

Die Werkstatt kann doch durchaus Garage sein.... Dann ist es halt eine Garage für ein Motorrad oder Motorroller.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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