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Benutzer200
Wenn man selbst Bauherr ist, darf man dies jedoch erst tun wenn min. die Auflassungsvormerkung des gekauften Grundstückes eingetragen ist, jedoch bevor der Bauvertrag unterschrieben wurde. Wenn man bereits Eigentümer des Grundstückes ist, darf lediglich der Bauvertrag noch nicht abgeschlossen sein.
Dann händelt das die KfW sehr unterschiedlich. Hab gerade mal nachgeschaut. Bei zwei meiner Kunden haben wir (besser gesagt der Kunde) noch vor Abschluss des Kaufvertrages den Antrag gestellt und bewilligt bekommen. Anträge aus Dezember. Es ist sogar noch nicht einmal klar, ob das Grundstück überhaupt gekauft werden kann.Ich habe im Januar insgesamt 4x mit der KFW gesprochen und jedes mal wurde und direkt und unumwunden auf FAQ Punkt 2.4 verwiesen, wo genau dies ausführlich steht: Antragsberechtigt ist nur, wer bereits Eigentümer des Grundstücks ist.
Wir reden hier über Zuschüsse im mittleren einstelligen Millionenbereich (gewerbliche Kunden, aber klassisch Zuschuss, sowohl Wohnen als auch Logistik). Dort gelten dieselben Regeln.