BEG Förderung des Effizienzhaus 55 im Neubau wird eingestellt

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Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
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B

Benutzer200

Ich würde denken: sowohl als auch. Für einen Eingangsstempel mag genügen, zunächst nur das Objekt bezeichnen zu können. Aber wenn ein Antrag zu bearbeiten angefangen wird, schaut der Bearbeiter zuerst auf die Vollständigkeit der Unterlagen und wird anmahnen, wenn diese nicht vollständig sind. Dabei wird Dir wohl eine Frist gesetzt werden, die Unvollständigkeit zu heilen.
Nein, das ganze läuft komplett online automatisiert. Da schaut niemand drüber. Es gibt die Bestätigung zum Antrag (BZA)-ID des Energieberaters. Diese muss zwingend eingegeben werden, damit die Berechnungsdaten des Energieberaters ins angeschlossene System der KfW gehen.

Die Zusage erfolgt auch automatisiert. Hab vor ein paar Tagen für einen Kunden noch den Antrag gestellt. Bis zur Zusage der KfW hat es etwa drei Minuten gedauert - Daten eintackern, aufs Knöpfchen drücken und direkt (nach automatisierter Bearbeitung) kam die Zusage.

Ohne Bestätigung zum Antrag (BZA) kein Antrag. Ohne Antrag keine Zusage. Ohne Zusage keine Förderung.

Nachtrag: Die ersten Energieberater raten dazu, den Antrag noch in diesem Jahr abzugeben, da man munkelt, der Topf könnte sich schneller leeren als geplant.
 
T

Tom1978

Unser Antrag BAFA Antrag (kfw 55) wurde Ende Dezember 2020 eingereicht und ist bis Januar 2022 gültig. Ich habe jetzt; wie im FAQ beschrieben; eine formlose Bitte um eine einjährige Verlängerung rausgeschickt.
 
B

Benutzer200

Unser Antrag BAFA Antrag (kfw 55) wurde Ende Dezember 2020 eingereicht und ist bis Januar 2022 gültig. Ich habe jetzt; wie im FAQ beschrieben; eine formlose Bitte um eine einjährige Verlängerung rausgeschickt.
beg-foerderung-des-effizienzhaus-55-im-neubau-wird-eingestellt-543282-1.png


Hast also keinen Stress...

Die maximal 48 Monate gelten auch beim reinen Zuschuss. Hab gerade zur Sicherheit noch einmal nachgeschaut:
beg-foerderung-des-effizienzhaus-55-im-neubau-wird-eingestellt-543282-2.png
 
H

Hausbau 55

Anhang anzeigen 67590

Hast also keinen Stress...

Die maximal 48 Monate gelten auch beim reinen Zuschuss. Hab gerade zur Sicherheit noch einmal nachgeschaut:
Anhang anzeigen 67591
Das eine Förderprogramm hat doch nichts mit dem anderen Förderprogramm zu tun. Deswegen sind die Hinweise zu diesem Thema teilweise nicht zielführend! Meine Förderanlagen KfW-Effizienzhaus 55EE ist vom 19.07.21 und Gültigkeit Zuschuss bis: 19.01.2024.
 
B

Benutzer200

Meine Förderanlagen KfW-Effizienzhaus 55EE ist vom 19.07.21 und Gültigkeit Zuschuss bis: 19.01.2024.
Das gilt für beide Varianten. Maximal 48 Monate. Bei Deinem Zuschuss kannst Du auch noch einmal um 12 Monate verlängern.
Das eine Förderprogramm hat doch nichts mit dem anderen Förderprogramm zu tun.
Und trotzdem habe ich beide Varianten Zuschuss und Kredit zitiert mit - was für ein Zufall - denselben Bedingungen.
 
H

Hausbau 55

Ich würde denken: sowohl als auch. Für einen Eingangsstempel mag genügen, zunächst nur das Objekt bezeichnen zu können. Aber wenn ein Antrag zu bearbeiten angefangen wird, schaut der Bearbeiter zuerst auf die Vollständigkeit der Unterlagen und wird anmahnen, wenn diese nicht vollständig sind. Dabei wird Dir wohl eine Frist gesetzt werden, die Unvollständigkeit zu heilen. Wenn diese Frist dann erfolglos verstreicht, muß daraus die Folge des ablehnenden Bescheides erwachsen - und dann kommt unausweichlich zum Tragen, daß damit Dein Eingangsstempeldatum seinen Wert verliert. Soweit ich mit dieser Einschätzung richtig liege, folgt daraus: wenn Du Ende Januar den Antrag stellst, der Bearbeiter sechs Wochen später erst mit der Bearbeitung anfangen kann und Dir zwei Wochen Zeit zu.
Hast du ein Antrag zu dem o.g. Förderprogramm bei der KfW gestellt. NEIN...
Was willst du mit deinen "Ratschlag" erreichen? Völliger Quatsch vo
Das gilt für beide Varianten. Maximal 48 Monate. Bei Deinem Zuschuss kannst Du auch noch einmal um 12 Monate verlängern.

Und trotzdem habe ich beide Varianten Zuschuss und Kredit zitiert mit - was für ein Zufall - denselben Bedingungen.
Das gilt für beide Varianten. Maximal 48 Monate. Bei Deinem Zuschuss kannst Du auch noch einmal um 12 Monate verlängern.

Und trotzdem habe ich beide Varianten Zuschuss und Kredit zitiert mit - was für ein Zufall - denselben Bedingungen.
19.07.21 bis 19.01.2024 sind 30 Monate, plus 12 Monate Verlängerung...bei mir 42 Monate...
 
Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
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