Bemusterung und Ausführungszeichnung mit ihnaltlichen Unterschied

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ThomasH.

Hallo werte Forengemeinde,

vorweg - ein Anwalt ist in die Situation schon eingebunden, gerne möchte ich Euer Wissen nutzen, um noch zusätzliche Informationen aufzunehmen.

Folgende Situation.
Über ein Generalunternehmen läuft unser Hausvertrag.
Im Laufe der Bauplanung gab es eine sogenannte Bemusterung für die Ausstattung mit abschließenden Bemusterungsprotokoll.
Hier haben wir eine Ausstattung angesprochen und wurde unserer Meinung nach auch angenommen. Diese Ausstattung befand sich allerdings nicht als Position im Bemusterungsprotokoll und es ist uns nicht aufgefallen.
Einen Kostennachtrag für diese Ausstattung gab es zudem nicht.
Die genannte Ausstattung findet sich allerdings einen Schritt später wieder in der Ausführungszeichnung, die mit auf dem Bemusterungsprotokoll beruht.

Bei Bauausführung fehlte diese Ausstattung entgegen der Ausführungszeichnung.
Auf nachfragen bei der Zeichnerin für die Ausführungszeichnung wurde nochmals schriftlich bestätigt, dass diese Ausstattung so von der Planung korrekt angegeben sei.

Für mich offensichtlich ein Planungsfehler.
Das GU spielt hier natürlich auf Zeit und auf Verunsicherung. Z.B. auch im Hausvertrag stehend, dass bei Widersprüchen abgestuft nur der Hausvertrag gelten würde und damalige Zusatzvereinbarungen zu Vertragsschluss. Hätte ja zur Folge, dass es für den GU einen Freifahrtschein zur Fehlplanung gibt.
Hier könnten wir uns natürlich beliebig in Hausvertragsklauseln "austoben", macht aus meiner Sicht keinen Sinn - halten wir es für das Forum simpel.

Daher die Frage an Euch.
Kennt Ihr Urteile, worin Planungsfehler von Bemusterung zu Ausführungszeichnung abgehandelt wurden?

Danke Euch wie immer im Voraus.
Viele Grüße
 
WilderSueden

WilderSueden

Worum geht es denn konkret? Ist das etwas, das sich gegen Mehrkosten nachbessern lässt oder geht es jetzt vor allem um eine mögliche Kompensation?
 
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ThomasH.

Es wurde eine Ausstattung angeliefert, die von uns so nicht bemustert wurde. Zwar fehlt es im Bemusterungsprotokoll, ist allerdings in der darauf aufbauenden Ausführungszeichnung wieder vorhanden.
Nachbesserung würde nur über Neuerstellung funktionieren, Dauer ca. 3 Monate.
Kompensationszahlung schwierig, müsste ausgehandelt werden. Nachbesserung wäre von uns bevorzugt.

Mir geht es aber vorrangig um die rechtliche Lage: Fehlend in Bemusterung, Vorhandensein in Ausführungszeichnung.
Gab es solche Fälle schon, wie wurde da entschieden?
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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