Finde es eher ungewöhnlich das so mehrere Fristen im Vertrag stehen und frage mich auch, wie das genau formuliert ist. Kenne das sonst eher so, dass irgendwie sowas wie ne (oft für den Hersteller großzügige) Frist für die Fertigstellung/Übergabe drinsteht. Bei uns ist das so (nicht
Streif Haus) und dann auch noch gefühlt 20 Ausnahmen drin, wann sie die vielleicht doch überschreiten dürften. (Unser Bauträger hatte Bspw extra noch zwei Zusatzsätze für "Pandemie aufgrund eines Erregers gemäß IFSG" hinzugefügt, just in case)
Ich denke nicht, dass ihr irgendetwas einfordern könnt, wenn irgendwelche Zwischenmeilensteine nicht eingehalten werden, das geht wohl frühestens, wenn der eigentliche Fertigstellungstermin gerissen ist. Und da bezweifle ich, dass das 3 Monate nach Baugenehmigung schon der Fall ist.