Im Recht bist du auf jeden Fall wenn der Nachbar auf deinem Grundstück ein Fundament hat errichten lassen.
Ist dir das Fundament aber wirklich im Weg oder geht es hier ums Prinzip?
Wenn seine L-Steine durch ein teilweise abgebrochenes Fundament irgendwann wandern droht ja der nächste Rechtsstreit....
Wenn dich das Fundament nicht wirklich einschränkt, würde ich es der Befestigung wegen dabei belassen...