mein Nachbar hat L-Steine an der Grundstücksgrenze verlegt, wobei das Fundament unterirdisch in einer Tiefe von etwa 50cm in mein Grundstück ragt. Kann ich verlangen, dass dieser Beton auf meiner Seite wiieder entfernt wird? Ist dann das Nachbargrundstück überhaupt noch stabil? Im vorderen Bereich ist die Hofeinfahrt, im hinteren Teil soll noch eine Garage hingestellt werden. Freue mich über jeden Ratschlag.
Und wir
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hätten uns gefreut, wenn Du zu einer Frage nicht zwei Threads
https://www.hausbau-forum.de/threads/beton-der-l-steine-des-nachbarn-in-meinem-garten.45375/ eröffnet hättest sowie
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würden uns freuen, wenn Du etwas mehr Rückfragen beantworten würdest - am besten auch bildlich.
Ein ganzer Sack voll Grundlagen sind nicht klar geworden: wer von Euch beiden ist der Höherlieger, von welcher Bodenqualität reden wir überhaupt, und ist die besagte zu errichten beabsichtigte Garage Deine oder seine ?
Einfach so unerlaubt Dein Grundstück nutzen darf er rechtlich nicht, technisch gehört der waagerechte L-Schenkel in der Regel unter die höhere Seite. Ein Rückbaubegehren hätte streitwertmäßig wohl schon Landgerichtsdimension, also beiderseitigen Anwaltszwang. Du erwähntest, daß Ihr bereits nur anwaltlich miteinander "reden" würdet - das läßt nicht auf ein schmerzarmes Verfahren hoffen. Drei Instanzen Zank kosten Geld, Zeit und Gesundheit.