Wenn es derselbe Vertragspartner ist - also nicht getrennte Töchter - dann würde ich auch in Insolvenz Aufrechnung anwenden.
Also, ich hab grad mal in den Unterlagen nachgesehen, von Tochtergesellschaften konnte ich nichts entdecken. Firmensitz, samt Geschäftsführer, USt.ID-Nr. und Steuernummer ist gleich. Ebenso die Bankverbindung.
Jetzt stellt sich mir noch die Frage, ob ich nicht den Letzten Lastschrifteinzug zurückbuchen lassen soll, oder nicht.
Was blüht mir denn da im schlimmsten Fall? Kann ich das mit der Begründung der nicht erbrachten Leistung im Januar seitens BEV machen, oder bekomme ich da Ärger?
Bei Gas bekommen wir wohl ne fette Nachzahlungsforderung, da wir 2 Monate bei denen bezogen, aber erst eine Abschlagszahlung geleistet haben und noch dazu mitten in der Heizperiode stecken.
Kalkulatorisch werden wir da wohl 150-200€ nachzahlen dürfen.
Bei Strom sollten wir ca. 40€ zurück bekommen.
Noch gar nicht mit einbezogen sind hier die Boni über Check24:
- Gas 150€
- Strom 225€
Beides sollte in den nächsten Tagen (Anfang Februar) eigentlich ausgezahlt werden.
Kann ich die bei ner Zahlungsforderung auch gegenrechnen, sodass ich wenigstens keine Nachzahlung leisten muss?
Ziemlich dumm das Ganze. :|
Ich hab extra immer ausreichend hohe Abschlagszahlungen gewählt, dass ich im Normalfall ne Rückerstattung bekomme, weil ich ehrlich gesagt nicht davon ausging, dass sowas mal passiert.
Den Fehler mach ich nicht nochmal.
Zukünftig wird die Abschlagszahlung so gering wie möglich gewählt. Dann bunker ich das überschüssige Geld aufm Konto und leb dann mit ner fetten Nachzahlung.