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nordanney
So ist es. Zinsbindung ist eine fixe Größe.Ich würde davon ausgehen, dass die Zinsbindung bei beiden Krediten nach 10 Jahren ab Vertragsschluss endet unabhängig davon, ob du jetzt ein bis drei tilgungsfreie Jahre Anlaufzeit beim KfW hast.
Der Zinssatz bleibt in der Zinsbindung derselbe. Aber da Du ja tilgst, hast Du schon nach der ersten Rate die Ursprungsschuld abzgl. Tilgungsanteil. Und zahlst somit bereit bei der zweiten Rate auf einen geringen Kreditbetrag den Zinssatz.Das verstehe ich irgendwie nicht. Der Zins bleibt doch aber gleich oder etwa nicht? Ich habe mir eine Tabelle gebaut, weiß aber nicht wie ich das mathematisch umsetzen muss. Habt ihr da noch ein Tipp?
Ich würde gerne sehen, welcher Zins dann nach 10 Jahren da steht.
Beispiel:
Darlehen T€ 100 mit 5% Zinsen und 5% anfängliche Tilgung ==> jährliche Betrachtung zur Vereinfachung
erste Rate T€ 10 = T€ 5 Zinsen und T€ 5 Tilgung
zweite Rate T€ 10 ==> da Du aber bereits T€ 5 getilgt hast, zahlst Du nur noch auf T€ 95 Zinsen = T€ 4,75 Zinsen und T€ 5,25 Tilgung
usw.
Deshalb steht bei der Tilgung auch immer anfängliche Tilgung zzgl. ersparter Zinsen.
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