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Steven
Hallo nordanneyDas wäre im Zweifel ein perfekter Grund für eine Enteignung. Alle notwendigen Gründe werden erfüllt.
eine Enteignung ist ein starker Eingriff in die Grundrechte.
Auch wenn alle notwendigen Gründe gegeben wären, sehe ich hier die Voraussetzung der "nicht durch freiwillige einvernehmliche Vereinbarungen erworben werden können" als nicht erfüllt an. Der Grundstückseigentümer will sich einigen. Aber der Angebotspreis ist ihm zu niedrig. Hier geht es um eine Differenz von ca. 2.000 Euro, um sich zu einigen. Welches Gericht akzeptiert bei so einem Betrag eine Enteignung? Und eine Enteignung dauert Jahre. Als Grundstückseigner würde ich mich ganz beruhigt zurück lehnen und die Zeit spielen lassen.
Wenn eine Enteignung so einfach wäre, wäre die Begehrlichkeit des Staates, billig Vermögen abzuschöpfen, Tür und Tor geöffnet.
Steven