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csba
Eigentümer des Grundstücks nebst aller Aufbauten ist der im Grundbuch eingetragene. Daher ist es immer sinnvoll, dass beide Partner als Eigentümer zu 1/2 im GB eingetragen sind. Ansonsten gibt es die Regelungen des Zugewinnausgleiches bei Verheirateten. Ohne Ehe bietet nur die erste Möglichkeit eine effektive Absicherung.
ich war jetzt noch nicht beim notar zum beratungsgespräch, aber ist es so dass:
Wenn die Freundin / Lebensgefährte das Grundstück gehört,
dann die Hauseigentümer beide sind?