Musketier
Was willst du denn hören?
Einen Tipp hab ich dir ja schon gegeben, zum Fachmann gehen, denn der darf beraten. Ich darf hier nur Hinweise geben.
Du kannst gern mal nach gemischt genutzten Grundstücken und Schuldzinsenabzug googeln. Außerdem schick ich dir mal 2 Links per PN. Da gehts zwar um den Bau von gemischt genutzten Gebäuden, aber das ist in etwa auf den Kauf übertragbar.
Sowohl für die zukünftige Vermietung und ggf. auch für Ansatz einen Arbeitszimmers (Einkommensteuer), als auch für die Grundwerwerbsteuer, ist es am Besten, wenn man darauf achtet, dass im Notarvertrag der Kaufpreis sinnvoll zerlegt wird.
- Wenn Inventar (z.B. Küche, Sauna, Markise) übernommen wird, dann auf jeden Fall extra ausweisen. Die einrichtungsgegenstände kannst du ggf. kürzer als das Gebäude abschreiben. Nutzungsdauern kannst du je nach Gegenstand im Internet ergoogeln. Gebrauchte Gegenstände sind entsprechend kürzer abzuschreiben. Außerdem ist aufs Inventar keine Grunderwerbsteuer zu entrichten.
- Gebäude ist bei BJ 2002 über 50 Jahre abzuschreiben.
- Das Grundstück ist gar nicht abzuschreiben.
Also darauf achten, dass der Kaufpreis für Inventar und Gebäude relativ hoch ist und für das Grundstück eher niedrig. Damit aber nicht übertreiben, denn wenn das unrealistisch wird, zweifelt das Finanzamt die Aufteilung an und ermittelt ggf. eigene Werte. Wie das am sinnvollsten gemacht wird, erfährst du wieder vom Fachmann.
Einen Tipp hab ich dir ja schon gegeben, zum Fachmann gehen, denn der darf beraten. Ich darf hier nur Hinweise geben.
Du kannst gern mal nach gemischt genutzten Grundstücken und Schuldzinsenabzug googeln. Außerdem schick ich dir mal 2 Links per PN. Da gehts zwar um den Bau von gemischt genutzten Gebäuden, aber das ist in etwa auf den Kauf übertragbar.
Sowohl für die zukünftige Vermietung und ggf. auch für Ansatz einen Arbeitszimmers (Einkommensteuer), als auch für die Grundwerwerbsteuer, ist es am Besten, wenn man darauf achtet, dass im Notarvertrag der Kaufpreis sinnvoll zerlegt wird.
- Wenn Inventar (z.B. Küche, Sauna, Markise) übernommen wird, dann auf jeden Fall extra ausweisen. Die einrichtungsgegenstände kannst du ggf. kürzer als das Gebäude abschreiben. Nutzungsdauern kannst du je nach Gegenstand im Internet ergoogeln. Gebrauchte Gegenstände sind entsprechend kürzer abzuschreiben. Außerdem ist aufs Inventar keine Grunderwerbsteuer zu entrichten.
- Gebäude ist bei BJ 2002 über 50 Jahre abzuschreiben.
- Das Grundstück ist gar nicht abzuschreiben.
Also darauf achten, dass der Kaufpreis für Inventar und Gebäude relativ hoch ist und für das Grundstück eher niedrig. Damit aber nicht übertreiben, denn wenn das unrealistisch wird, zweifelt das Finanzamt die Aufteilung an und ermittelt ggf. eigene Werte. Wie das am sinnvollsten gemacht wird, erfährst du wieder vom Fachmann.
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