S
Schulzki
Hallo ,
es geht um ein im Bau befindliches 2-Fam.-Reihenendhaus, bei dem eine Betontreppe (EG-OG) eingebaut wurde. Der Bereich unter der Treppe ist durch eine Mauer von der EG-Wohnung getrennt. Die Mauer ist oben noch nicht vollständig, so dass es möglich war ein Foto vom Bereich unter der Treppe zu machen, um festzustellen, ob sich dort Wasser befindet, das durch das noch vor kurzer Zeit nicht geschlossene Dach eindringen konnte. Wasser konnte ich nicht entdecken, doch habe ich festgestellt, dass die vertraglich vereinbarte Bitumen-Schweißbahn dort fehlt. Der relevante Bereich ist nördlich 12,4 , südlich 6,2 , östlich 5,3 und westlich 2,0 Meter vom Ende der Bodenplatte entfernt. Im Bodengutachten wurde kein Grundwasser festgestellt, jedoch sind niederschlagsbedingte Aufstauungen möglich.
Der GU wurde informiert und wollte darüber nachdenken ob er nachbessert. Seit 2 Wochen habe ich nichts dazu gehört.
Welche Schäden können entstehen, wenn nicht nachgebessert wird ?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
es geht um ein im Bau befindliches 2-Fam.-Reihenendhaus, bei dem eine Betontreppe (EG-OG) eingebaut wurde. Der Bereich unter der Treppe ist durch eine Mauer von der EG-Wohnung getrennt. Die Mauer ist oben noch nicht vollständig, so dass es möglich war ein Foto vom Bereich unter der Treppe zu machen, um festzustellen, ob sich dort Wasser befindet, das durch das noch vor kurzer Zeit nicht geschlossene Dach eindringen konnte. Wasser konnte ich nicht entdecken, doch habe ich festgestellt, dass die vertraglich vereinbarte Bitumen-Schweißbahn dort fehlt. Der relevante Bereich ist nördlich 12,4 , südlich 6,2 , östlich 5,3 und westlich 2,0 Meter vom Ende der Bodenplatte entfernt. Im Bodengutachten wurde kein Grundwasser festgestellt, jedoch sind niederschlagsbedingte Aufstauungen möglich.
Der GU wurde informiert und wollte darüber nachdenken ob er nachbessert. Seit 2 Wochen habe ich nichts dazu gehört.
Welche Schäden können entstehen, wenn nicht nachgebessert wird ?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.