Reicht eine Verbindung als Blitzschutz aus?
Blitzschutz ist definitionsgemäß die Summe aller Maßnahmen, gegliedert in Äußeren und Inneren Blitzschutz. Die Gleichsetzung von Blitzschutz mit Blitzschutzanlage/Blitzschutzsystem ist schon längst überholt.
Die international harmonisierte Blitzschutznormenreihe IEC 62305, deutsche Klassifikation DIN EN 62305 (VDE 0185-305) und in Austria die - mit Ausnahme des nationalen Vorworts - gleichlautende ÖVE-EN 62305, sind nur für Gebäude mit Blitzschutzanlagen gültig.
Konventionelle Blitzschutzanlagen müssen über
mindestens zwei Ableitungen verfügen, nur eine wäre normwidrig.
Der Effekt von geerdeten Regenrinnen dürfte minimal sein. Ich würde aber schon sagen, dass diese direkt an den Fundamenterder gehören.
Die Einbindung von Regenrinnen und dem Fußpunkt von Fallrohren ist bei Blitzschutzanlagen Pflicht, ansonsten aber freiwillige Kür.
Wenn du jetzt unbedingt deine Fallrohre erden willst aber nicht mehr an die Laschen drankommst, könntest du stattdessen je einen Staberder / Erdungsstab in den Boden schlagen. Materialpaarung beachten wegen Kontaktkorrosion.
Separate Erder laufen dem Grundprinzip des Schutzpotenzialausgleichs total zuwider und sind gefährlich und normwidrig. Die waren selbst nach uralten ABB-Bestimmungen nur unter strengen Einschränkungen ausschließlich für Blitzschutzanlagen zulässig, für Antennen aber seit jeher untersagt.
Regenfallrohre mit eigenen Erdern zu versehen ist weniger gefährlich als sinnlos.
Ja du hast richtig verstanden ohne äußere Anlage kannst du die Dachrinnen so lassen wie die sind.
Zustimmung, da mit "äußere Anlage" Äußerer Blitzschutz gemeint ist.
Potenzialausgleich ist die Fachbezeichnung für die Erdung des Hauses.
Widerspruch!
Da ich gerade meine "Hausnorm" griffbereit habe, kupfere ich aus der die offiziellen Begriffe nach IEC ab:
DIN EN 60728-11 VDE 0855-1):2011-06 schrieb:
3 Begriffe, Symbole und Abkürzungen
3.1.8 Erdungsanlage
Gesamtheit der zum Erden eines Netzes, einer Anlage oder eines Betriebsmittels verwendeten elektrischen Verbindungen und Einrichtungen.
[IEC 60050-195:1998, 195-02-20]
3.1.10 Erder
leitfähiges Teil, das in das Erdreich oder in ein anders leitfähiges Medium, z. B. Beton oder Koks, das in elektrischem Kontakt mit der Erde steht, eingebettet ist.
[IEC 660050-826:2004, 826-13-05]
3.1.13 Potenzialausgleich
Herstellen elektrischer Verbindungen zwischen leitfähigen Teilen, um Potenzialgleichgleichheit zu erzielen.
[IEC 60050-826:2004, 826-12-01]