Bodenplatte falsch positioniert

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O

Octrineddy

Wenn es einen Werkvertrag gibt, ist der Erfolg "versprochen". Wenn der Erfolg darin liegt, eine Bodenplatte der Qualität X an Position Y zu errichten, dann sollten X und Y schon stimmen. Das der Rohbauer das natürlich anders sieht ist klar...
 
B

Ben-man

Sehe das wie Octrineddy, vor allem wenn der Platz von den 20cm für andere Dinge (beispiel Carport) verplant war. Dass der Carport dann "nur" 20cm schmäler wird, spielt keine Rolle. "Der Aufwand steht aber nicht im Verhältnis zum „Leiden“" kann man doch so garnicht sagen. Und ab wann ist es denn ein "richtiges Leiden"? Allein dem Rohbauer mit einer Klage zu drohen (ob man das jetzt will oder nicht und ob das die feine Art ist oder nicht sei mal dahin gestellt) wird ihn dazu bewegen seinen Fehler zu korrigieren. Also "muss" er gewisserweise doch - vielleicht nicht freiwillig oder laut Gesetz, aber dass der Rohbauer es darauf ankommen lässt ist doch mehr als unwahrscheinlich.

TE hat es ja klären können, wäre auch für mich die einzige Lösung gewesen.
 
S

Snowy36

Meiner Erfahrung nach macht das freiwillig fast keiner ... war sehr überrascht zu sehen dass die Nachbarn es hinbekommen haben dass der Handwerker die Einfahrt nochmal neu pflastert , weil sie buckelig war ...
Wir haben immer nur gehört:
- das machen wir immer so
- Gehört so
- Ist nach DIN so in Ordnung

Am Ende hatten wir echt keinen Bock mehr u haben viele Dinge selber nachgearbeitet
 
Y

ypg

Allein dem Rohbauer mit einer Klage zu drohen (ob man das jetzt will oder nicht und ob das die feine Art ist oder nicht sei mal dahin gestellt) wird ihn dazu bewegen seinen Fehler zu korrigieren.
Von Drohungen würde ich absehen!
Also "muss" er gewisserweise doch - vielleicht nicht freiwillig oder laut Gesetz,
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.
Dass der BU von selbst die Korrektur vornimmt, ist toll und für Bauherren eine Selbstverständlichkeit.
Aber es ist nun mal so, dass, wenn er es drauf ankommen lassen hätte, und es wäre juristisch geprüft worden, dann würde diese Instanz abwägen! Schaden, Leid und Aufwand etc.
Und da würde der TE sehr wahrscheinlich auf seiner jetzt vorhandenen Bodenplatte bauen müssen, hätte aber einen finanziellen Ausgleich bekommen.
Anders würde die Entscheidung dann wohl aussehen, wenn es jetzt 2,80 sind. Dann steht nämlich nicht nur das Leid des einzelnen TEs in Diskussion, sondern wäre auch ein Verstoß gegen allg. Verordnungen.
Aber wie schon gesagt: hätte, wenn und aber.
Ist toll, dass der BU positiv reagiert hat.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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