Vergiß bei allem nicht, dass - sofern der Vorgang vor Gericht kommt - ein weiterer, gerichtsbestellter Gutachter beauftragt wird. Dein Gegengutachten hat dann zunächst keine Beweiskraft.Lassen jetzt auch nochmals von einem unabhängigen Geologen Boden und Mediumsanalysen durchführen.
Das ist leider gar nicht so selten, wie Du annehmen magst. Ich könnte jede Menge Grundstücke aus der Liegenschaft eines Chemieunternehmens haben; Gutachten, Unbedenklichkeit - alles liegt vor. Ich habe aber gute Kontakte in den Konzern und weiß daher, dass nicht immer alles Gold ist, was golden glänzt :mad:Denn die Stadt hat den Bock zum Gärtner gemacht, indem Sie den Geologen beauftragt hat, welcher damals schon das Gutachten erstellt und die Unbedenklichkeit im Gutachten bestätigt hat. Das finde ich doch sehr verdächtig und aus diesem Grunde brauchen wir eine zweite Meinung.
Was spricht dagegen, dieses Vorhaben bereits jetzt in die Tat umzusetzen, anstatt wertvolle Energie - wie beim Hornberger Schießen - zu investieren?Aber wir werden sehen wie es weiter geht im schlimmsten Fall werden wir den Kaufvertrag bei diesem schwerwiegenden Mangel eben wandeln und die können mit Ihrer Öldeponie machen was sie wollen!!!!!