Noch eine Frage, darf der Bauträger hier nur die Kosten aus dem Werkvertrag mit dem Fachunternehmer 1 zu 1 angeben? Oder darf er hier auch seinen üblichen "GU-Aufschlag" für Bauleitung, Planung etc, den er auf alle seine Werkverträge in der Kalkulation verrechnet, mit aufschlagen?
Bezahlt hat man es ja schließlich inklusive dieses Aufschlags. Gibt es da eine genaue Regelung dazu?