Bungalow 130qm in L-Form inklusive Doppelgarage

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Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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11ant

11ant

Und das sehr beharrlich
Ja - wohlgemerkt nicht, um mein persönlich als positiv erlebtes Modell der abgesetzten Garage als Evangelium zu verkünden. Sondern, weil wir hier in sehr vielen Hauspositionierungs-Threads erleben, wie Leute beinahe verzweifeln, obwohl ihr Wunschhaus eigentlich prima auf ihr Grundstück paßt - nur, weil sie in dem Denkmuster gefangen sind, uneigentlich müsse das Auto aber mit den anderen Familienmitgliedern unter einem Dach schlafen. Da muß man dann gelegentlich mal sagen: Autos müssen nicht Muttis Stimme hören können, Autos brauchen kein Babyphone, Autos haben echt voll null Angst vor Gespenstern unter ihrem Bett. Und dank Drei Wetter Taft muß man auch nicht zwingend trockenen Fußes vom Frühstückstisch hinter´s Lenkrad kommen. Einfach ´mal "magisches Dreieck" Googeln öffnet den Blick dafür, daß eine elende heilige Verbindungstür durchaus auch dieselbe "Funktion" erfüllen kann, die Philosophen ein "Dilemma" nennen. In diesem Sinne: ein beherzter Schwerthieb an der Berührungsstelle von Haus und Garage kann Wunder wirken - man muß diese Verbindung ja nicht verteufeln, ein bloßes Downgrade vom "Must" zum "Nice-to-have" genügt oft schon, damit das Ensemble auf das Grundstück paßt. Oder umgekehrt gesagt: die Rangfolge "Garage - Terrasse - Zimmeranordnung" kann gut geeignete Grundstücke vermeintlich als Problemfälle erscheinen lassen (was für Haus- und Dachformdogmata allerdings nicht minder gilt). Ein Grundstück ist "mehr" als nur ein Feind des Planes, ein Pinterest-Lieblingshaus 1:1 nachzubauen.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Darf die Garage eigentlich außerhalb des Baufensters als Grenzbebauung liegen?
Man könnte Garage und Haus dann evtl. so anordnen wie in der Skizze. Das Haus hat dann effektiv eine ganz leichte L-Form aber dafür finden sich ja auch brauchbare Grundrisse.

Eingang und Zugang durch Garage würden dann an derselben Stelle herauskommen und so nur minimal zusätzlichen Platz benötigen.

bungalow-130qm-in-l-form-inklusive-doppelgarage-337670-2.jpg

bungalow-130qm-in-l-form-inklusive-doppelgarage-337670-1.jpg
 
Y

ypg

@RomeoZwo Ja, deine Idee noch ein bisschen weitergesponnen. Haus auf die Baugrenze im Osten um die Süd/Westsonne komplett zu nutzen.
Eine zu lange Auffahrt sollte vermieden werden.
Außerdem sollte man zwischen Nutzung von Sonne und zwischen Gartenanlage bzw Lichteinfall im Haus differenzieren.
Ich würde wohl auch das Haus an die Ostgrenze setzen.
 
B

Bodo1986

Ja @RomeoZwo , so in etwa hab ich es auch im Hinterkopf. Eben nur so wie @desixtor und @ypg anmerken-also bis an die Ostgrenze verschieben, damit die Westsonne und Terrasse ausgenutzt werden können. Ob es Bau-/Planrechtlich in Ordnung ist, müsste ich noch mal prüfen... Grenzbebauung durch Garagen und Carports sind tatsächlich in dem einen Bereich erlaubt, das es sich hier um einen öffentlichen Gehweg handelt. Fraglich bloß, ob es auch dabei bleibt, wenn Wohneinheit und Garage ein Bauwerk sind?
2. Problem meiner Meinung nach: der Eingang Müsste dann in den Westen verlegt werden, da von der Straße aus kein Eingang im Süden zu erkennen ist(Garage steht ja davor). Der Gehweg führt übrigens ins nichts/Acker, da das betreute Wohnen nocg nicht errichtet wurde.
bungalow-130qm-in-l-form-inklusive-doppelgarage-337707-1.jpg
Dadurch wäre dann ja der Eingang im Westen und somit direkt neben der Terrasse???

@11ant du bleibst scheinbar auch immer behaarlich bei der Meinung und kannst Ideen anderer wohl nie gutheißen, sofern es sich um Garagen am Haus handelt? Und diese Beispiele wie z.B. Babyphone, Gespenster, Muttis Stimme sind fernab von jeglicher Objektivität und einfach nur völlig niveaulos.
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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