Ja
@RomeoZwo , so in etwa hab ich es auch im Hinterkopf. Eben nur so wie
@desixtor und
@ypg anmerken-also bis an die Ostgrenze verschieben, damit die Westsonne und Terrasse ausgenutzt werden können. Ob es Bau-/Planrechtlich in Ordnung ist, müsste ich noch mal prüfen... Grenzbebauung durch Garagen und Carports sind tatsächlich in dem einen Bereich erlaubt, das es sich hier um einen öffentlichen Gehweg handelt. Fraglich bloß, ob es auch dabei bleibt, wenn Wohneinheit und Garage ein Bauwerk sind?
2. Problem meiner Meinung nach: der Eingang Müsste dann in den Westen verlegt werden, da von der Straße aus kein Eingang im Süden zu erkennen ist(Garage steht ja davor). Der Gehweg führt übrigens ins nichts/Acker, da das betreute Wohnen nocg nicht errichtet wurde.
Dadurch wäre dann ja der Eingang im Westen und somit direkt neben der Terrasse???
@11ant du bleibst scheinbar auch immer behaarlich bei der Meinung und kannst Ideen anderer wohl nie gutheißen, sofern es sich um Garagen am Haus handelt? Und diese Beispiele wie z.B. Babyphone, Gespenster, Muttis Stimme sind fernab von jeglicher Objektivität und einfach nur völlig niveaulos.