Ich verstehe und sehe kein Problem. Grenzabstand zur Straße ist 3 Meter und bleibt 3 Meter. Das ist nicht selten (betrifft fast alle Grundstücke, sofern sie sich nicht in einer Innenstadt befinden) und schränkt einer Bauweise kaum und nicht nennenswert ein.
Diese 3 oder oft 5 Meter haben Sinn, einen Abstand zu wahren.
Warum kann man sich dem nicht beugen? Warum versteht man den Bebauungsplan hier nicht?
In aller Kürze Grüsse