Und wenn du immer noch Zweifel hast und auf ein Schlupfloch hoffst, versuch doch mal ein klärendes Telefonat mit dem Bauamt der Stadt des Kreises.
Die geben die sicherlich auch die exakten Paragraphen und Bezeichnungen, wie es meine Vorredner bereits versucht haben.
In manchen seltenen Fällen kenne ich es tatsächlich, dass Carports auch vor dem Haus bis direkt an die Straße/den Bordstein gebaut werden dürfen. Aber das halte ich wirklich für die Ausnahme und muss über den Bebauungsplan vermutlich explizit erlaubt werden.
Noch jemanden den du normalerweise fragen können solltest ist ein Ingenieur, Architekt oder Bausachverständiger, der eines von beiden vermutlich ist.
Der Bauherren-Schutzbund zum Beispiel bietet ein erste ca. 30 Minütiges kostenfreies Beratungstelefonat. Für weitere Hilfe kannst du dort Mitglied werden und bekommt weitere Beratung. Den Bauherren-Schutzbund kannst du als annähernd neutrale Instanz werten.