Dach in "falscher" Richtung geplant und genehmigt

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Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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K

knalltüte

Richtig @11ant . Ich meine nur prinzipiell: Wenn der Genehmiger des Bauamtes einen Fehler macht (gemacht hätte oder machen würde), heisst das nicht das dieser Bestand behält. Nur das wollte ich damit ausdrücken. So miterlebt! Ist aber auch bereits einige Jahre her. Und ob diejenigen heute dagegen klagen würden (haben Sie damals nicht getan) weiss ich natürlich auch nicht.
 
H

Henry2020

Hallo,

Danke für eure Kommentare, das lässt mich nach etwas Grübeln doch wieder hoffen , dass diese Ausrichtung so zulässig ist. Im Gegensatz zu vielen weiteren Bebauungsplänen ist nämlich keine weitere Definition wie first bergseitig oder bildliche Darstellung vorhanden, was mehr Interpretationsspielraum offen lässt.
Abgesehen davon, dass es bisher kein solches Objekt in der näheren Umgebung gibt, sodass diese Bauweise herausstechen würde.

Lg Harry
 
K1300S

K1300S

Du brauchst nicht zu hoffen. Genehmigt ist genehmigt ist genehmigt. Dafür macht man ja das genehmigungsverfahren (vs. Freistellungsverfahren) um Rechtssicherheit zu erhalten.

Manchmal stehen in B-Plänen auch unterschiedliche Dinge drin, die dann in aller Regel als "normal so, als Ausnahme aber so" daherkommen. Bspw. könnte es ja sein, dass im Falle von Photovoltaik/ST die Dachneigung an die Südseite angepasst werden darf. Ohne den ganzen Bebauungsplan zu kennen, ist das allerdings schwer zu beurteilen, jedoch: Mach 'nen Haken dran und fang an zu bauen. :)
 
H

Henry2020

Hallo,

Danke nochmals für eure Antworten.

Glaube das ich hier selbst einen Denkfehler in der Interpretation hatte.

Da auch die Erschließungsstraße "parallel zum Hang" auszuführen ist, bezieht sich dieser Ausdruck auf den Verlauf des Daches (Hauptfirst) entlang der Höhenlinien und nicht auf die Neigung - da hier auch keine weitere Angabe / Definition darüber gemacht wurde wie z.b. "First bergseitig" oder "Dachneigung wie Hang". ..

Lg Harry
 
Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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