Bei 8,20 m Hausbreite (x 2 = 4,10) wird der First 4,10 m höher als die Traufe. Mit 1,50 m Kniestock (was in der Kombination mit 45° DN recht fett ist) also 5,60 m. Plus 2,85 m Geschosshöhe EG müssen dafür 4,35 m Trauf- und 8,45 m Firsthöhe erlaubt sein.
Von 1,50 m Kniestock startend, sind 2,42 m Raumhöhe nach 92 cm von der Außenwand schon erreicht, der Streifen mit voller Raumhöhe ist also 6,36 m breit. 2,00 m Raumhöhe kommt schon nach 50 cm, also 7,20 m auf Breite.
Das wird mit 94 % ganz satt ein rechtliches Vollgeschoss, da beißt die Schräge nichts dran ab.