Die Systeme können wie der Name schon sagt, nur als Systeme geprüft werden, um ihre bautechnischen Eigenschaften festzustellen. D.h. die Zulassung gilt dann nur für den Versuchsaufbau exakt wie im Testinstitut. Regelmäßig ist der Zulassungsbegehrer selber der Hersteller des Dämmaterials, der das Befestigungsmeterial zukauft. Entsprechend ist für die Zulassung diese Kombination anzugeben, damit in der Zulassung festgeschrieben, und der Dämmstoffhersteller dazu verdonnert, das Befestigungsmaterial auch weiterhin vom selben Vorlieferanten zuzukaufen. Der Zulieferer gibt dem Material meist "White Label" ein Branding des Dämmstoffherstellers und in dessen Programm eine Bestellnummer. Der Bauunternehmer weiß, welcher Doppelkeks hinter dieser Prinzenrolle steckt, bekommt häufig bei seinem Großhändler das OEM Material als "Original" günstiger bzw. nur auf diesem Wege in seine Mengenstaffel eingerechnet und kauft daher regelmäßig inhaltlich das exakt identische Zeug mit korinthenka**erisch betrachtet einer scheinbar "falschen" Bestellnummer. Wohlgemerkt, das ist der Regelfall, nicht nur "häufig". Formell entläßt er damit den "System"hersteller aus der Gewährleistung und tritt selber in diese ein (und stellt seine Bauherren mit einem Bein in die Grauzone). Daß ein Bauamt einen "Schwarzbau" abreißen ließe, weil die Platten mit den (vermeintlich) "falschen" Tellerdübeln angebracht wurden, habe ich zumindest noch nie gehört. Allerdings lese ich auch nicht die "nur wegen ihres Sportteils" beliebte sogenannte Zeitung.