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Wo kein Problem ist, gibt es auch nichts zu beklagen.Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich habe ja auch schon geschrieben, dass mich persönlich das "Problem" nicht sonderlich stören würde.
Der Bauherr hat hier ein kleines Problem, insofern der Hersteller aus der Gewährleistung raus ist (und der Verarbeiter darin eintritt) - meist, aber nicht immer, wäre der Hersteller der insolvenzfestere davon, gegen den der Anspruch folglich wertvoller wäre. Aber wer statt eines "Bauleiters" einen Bauleiter hat, umgeht dieses Risiko präventiv.
Daß ein Bauamt großes Gebrüll machte, ist unwahrscheinlich: ein Abriss würde bereits im Stadium der Androhung wegen Unverhältnismäßigkeit angegriffen, und im höchst unwahrscheinlichen Hauptverfahren würde ein Gutachter belegen können, daß es sich unter dem Mikroskop um tausendpromillig das identische Zeug mit lediglich anderer Bestellnummer handelt (im Ergebnis wäre das ein sauteurer Spaß für das Bauamt, um diese Watschn zu bitten).