M
mh93333
@Harakiri , danke für die genannten Punkte. Ich werde nun erstmal nicht weiter bei Danwood nachfragen, da ich auch nach weiterem Lesen hier im Forum davon Abstand nehmen werde, Keller und Haus separat zu vergeben.
@11ant, danke für die Ausführungen. In der Tat ist nächste Woche ein Ersttermin mit einem freien Architekten geplant. Insbesondere soll es um die Frage gehen, ob nicht auch ohne Keller Sinn machen könnte. In diesem Fall würden sich viele weitere Schritte einfacher gestalten. Aber wie gesagt denke ich eher, dass mit Keller finanziell mehr Sinn macht, oder wie seht ihr das?
Es liegt übrigens ein Bodengutachten vor, das die Gemeinde bei Erschließung für das Baugebiet hat anfertigen lassen. Ich zitiere Mal die Zusammenfassung:
Die nächste Schürfgrube zu unserem Grundstück sieht aus wie im Anhang gezeigt. Gibt das Bodengutachten eurer Einschätzung nach eher Empfehlung pro oder contra Keller?
Ich habe Mal den zeichnerischen Teil des Bebauungsplan angehängt. Das sollte auch aufgrund der Höhenlinien die Fragen beantworten.Was ist denn eine "moderate Hangneigung": Wohn-UG talseitig ab Normalbrüstung ohne Lichtschächte oberirdisch oder gar sogar bodentief oberirdisch ?
@11ant, danke für die Ausführungen. In der Tat ist nächste Woche ein Ersttermin mit einem freien Architekten geplant. Insbesondere soll es um die Frage gehen, ob nicht auch ohne Keller Sinn machen könnte. In diesem Fall würden sich viele weitere Schritte einfacher gestalten. Aber wie gesagt denke ich eher, dass mit Keller finanziell mehr Sinn macht, oder wie seht ihr das?
Es liegt übrigens ein Bodengutachten vor, das die Gemeinde bei Erschließung für das Baugebiet hat anfertigen lassen. Ich zitiere Mal die Zusammenfassung:
Nachfolgend sind die auf dem derzeitigen Erkundungsstand beruhenden Folgerungen
zusammenfassend dargestellt:
Die anstehenden Schichten sind für die Abtragung der aus den geplanten Gebäuden
resultierenden Lasten geeignet. Die Gründung über eine lastabtragende Bodenplatte ist
aus unserer Sicht zu präferieren. Ein partieller Austausch weicher Schichten kann erfor-
derlich werden.
Im Untersuchungsbereich wurde kein Grundwasser angetroffen. Eine temporäre, gerin-
ge Schichtwasserführung kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Prinzipiell wird bei den eher schwach durchlässigen Bodenschichten für Gebäude eine
Abdichtung gemäß DIN 18195-Teil 6, Abschnitt 9 gegen aufstauendes Sickerwasser
erforderlich.
In Verbindung mit einer Dränung gemäß DIN 4095 bei geeigneter Vorflut kann eine Ab-
dichtung gemäß DIN 18195-T4 erfolgen.
Während der Bauzeit anfallendes Schicht- und Oberflächenwasser ist auf kurzen We-
gen zu fassen und umgehend abzuleiten. Die Kanalgräben sind durch Verbauelemente zu sichern. Generell sind bei den anste-
henden Böden Böschungen bis max. 45° möglich. Die Verhältnisse sind im Einzelfall zu
prüfen.
Bei der Anlage von Verkehrswegen liegen die Tragfähigkeiten der auf Planumshöhe
anstehenden Böden im Bereich der Anforderung, so dass eine Erhöhung der Tragfähig-
keit allenfalls partiell eingeplant werden muss. Für eine notwendige Erhöhung ist ggf.
die Dicke der vorgesehenen KFT-Schicht um 10 – 20 cm einzuplanen.
Bei Kanalgräben werden voraussichtlich keine Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfä-
higkeit des Rohrauflagers notwendig.
Der anfallende Hangschuttaushub ist -sofern er gebrochen wird- zur Verfüllung von Lei-
tungsgräben überwiegend geeignet. Beim Lößlehm ist eine Beeinflussung durch Nie-
derschläge durch entsprechende Lagerung wirksam zu unterbinden.
Die Beschreibung, Klassifizierung und Beurteilung der Untergrundverhältnisse erfolgte
auf Grundlage der in den Schürfen angetroffenen Verhältnisse. Für die dazwischen lie-
genden Bereiche wurde von einem kontinuierlichen Verlauf der Schichten ausgegan-
gen.
Da Abweichungen generell nicht ausgeschlossen werden können, empfehlen wir eine
Kontrolle der beschriebenen Untergrundverhältnisse im Rahmen der geplanten Arbei-
ten.
zusammenfassend dargestellt:
Die anstehenden Schichten sind für die Abtragung der aus den geplanten Gebäuden
resultierenden Lasten geeignet. Die Gründung über eine lastabtragende Bodenplatte ist
aus unserer Sicht zu präferieren. Ein partieller Austausch weicher Schichten kann erfor-
derlich werden.
Im Untersuchungsbereich wurde kein Grundwasser angetroffen. Eine temporäre, gerin-
ge Schichtwasserführung kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Prinzipiell wird bei den eher schwach durchlässigen Bodenschichten für Gebäude eine
Abdichtung gemäß DIN 18195-Teil 6, Abschnitt 9 gegen aufstauendes Sickerwasser
erforderlich.
In Verbindung mit einer Dränung gemäß DIN 4095 bei geeigneter Vorflut kann eine Ab-
dichtung gemäß DIN 18195-T4 erfolgen.
Während der Bauzeit anfallendes Schicht- und Oberflächenwasser ist auf kurzen We-
gen zu fassen und umgehend abzuleiten. Die Kanalgräben sind durch Verbauelemente zu sichern. Generell sind bei den anste-
henden Böden Böschungen bis max. 45° möglich. Die Verhältnisse sind im Einzelfall zu
prüfen.
Bei der Anlage von Verkehrswegen liegen die Tragfähigkeiten der auf Planumshöhe
anstehenden Böden im Bereich der Anforderung, so dass eine Erhöhung der Tragfähig-
keit allenfalls partiell eingeplant werden muss. Für eine notwendige Erhöhung ist ggf.
die Dicke der vorgesehenen KFT-Schicht um 10 – 20 cm einzuplanen.
Bei Kanalgräben werden voraussichtlich keine Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfä-
higkeit des Rohrauflagers notwendig.
Der anfallende Hangschuttaushub ist -sofern er gebrochen wird- zur Verfüllung von Lei-
tungsgräben überwiegend geeignet. Beim Lößlehm ist eine Beeinflussung durch Nie-
derschläge durch entsprechende Lagerung wirksam zu unterbinden.
Die Beschreibung, Klassifizierung und Beurteilung der Untergrundverhältnisse erfolgte
auf Grundlage der in den Schürfen angetroffenen Verhältnisse. Für die dazwischen lie-
genden Bereiche wurde von einem kontinuierlichen Verlauf der Schichten ausgegan-
gen.
Da Abweichungen generell nicht ausgeschlossen werden können, empfehlen wir eine
Kontrolle der beschriebenen Untergrundverhältnisse im Rahmen der geplanten Arbei-
ten.
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