Darf die Grundflächenzahl überschritten werden? Wie viel überbauen?

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305er

305er

Hallo zusammen,

wir sind gerade dabei, Vorbereitungen zu treffen für das Pflaster legen, Zufahrten etc.
Im Gegensatz zum Bauantrag hat sich die Planung und Idee geändert.
Angegeben waren mal nur 2 Stellplätze mit 3m Breite.

Jetzt wollen wir Links vom Haus eine Garage mit 3,60 x 9,50 plus Stellplatz davor mit 5m Länge.
Zusätzlich wollen wir rechts vom Haus noch nen Stellplatz mit 3x5m machen.
Unsere Terrasse wird 40qm groß.

In den Unterlagen steht, dass die Grundflächenzahl, also diese überschaubare Fläche nur 0,3 hat.
Da sind mir aber weit drüber.
Unser Grundstück ist 436m² groß und das Haus hat ne überbaute Fläche von 103m² .

Jetzt hatte ich irgendwo gelesen, dass Zufahrten etc. bis Max.0,8 Grundflächenzahl sogar zugelassen wären.

Wir verbauen ja auch Öko Pflaster.

Frage, dürfen wir soviel überbauen oder nicht?

Wir haben WA1

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Das ist der Bebauungsplan.


Was uns auch aufgefallen ist, unser Grundstück hat die Flurnummer 752. Und in den Anträgen wurde für die Grundflächenzahl anstelle mit 436m², mit 752m² gerechnet und niemanden ist es aufgefallen, weder der Stadt noch dem Bauamt.
 
Q

quisel

Ich nehme mal an, es geht um Hessen? Wobei das glaube in dem Kontext sogar egal ist?
Du darfst meines Wissens nach nach Baunutzungsverordnung die Grundflächenzahl um fünfzig vom Hundert (maximal jedoch bis insgesamt 0,8) überschreiten. Such mal nach "Grundflächenzahl Hessen Außenanlagen" bei Google. Da solltest du direkt als erste Suchergebnis auf ein PDF ("(Grundflächenzahl) und Geschossflächenzahl (Geschossflächenzahl) - Stadtplanungsamt Frankfurt") vom Stadtplanungsamt Frankfurt stoßen.

Ansonsten ist §19 Abs. 4 der Baunutzungsverordnung dein Freund.

Sprich, bei einer festgelegten Grundflächenzahl von 0,3 dürftest du bis 0,45 mit entsprechend im Sinne der Vorschrift zulässigen Anlagen überbauen. Für alles weitere musst du eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplan bei der Stadt beantragen.
 
E

Escroda

Was uns auch aufgefallen ist, unser Grundstück hat die Flurnummer 752. Und in den Anträgen wurde für die Grundflächenzahl anstelle mit 436m², mit 752m² gerechnet und niemanden ist es aufgefallen, weder der Stadt noch dem Bauamt.
Glaubst Du an einen Gott? Dann geh' ins nächste Gebetshaus und bitte ihn, dass es so bleibt.
Spaß beiseite, so schlimm wird es (hoffentlich) nicht werden.
Frage, dürfen wir soviel überbauen oder nicht?
Nein.
Jetzt hatte ich irgendwo gelesen, dass Zufahrten etc. bis Max.0,8 Grundflächenzahl sogar zugelassen wären.
richtig muss es heißen: ... zugelassen werden können. Das ist die Obergrenze, bis zu der die Behörde in besonderen Ausnahmefällen Genehmigungen erteilen kann.
Wir verbauen ja auch Öko Pflaster.
Spielt keine Rolle für Grundflächenzahl-Berechnung und wird ja sowieso vom Bebauungsplan gefordert.

Ich weiß nicht, ob Du irgendwann mal Pläne von deinem Bauvorhaben eingestellt hast; 350 Beiträge von Dir zu durchsuchen, ist mir zu mühsam, daher ein paar Fragen:
Steht das Haus schon?
Hast Du nach §56 HBO (Genehmigungsfreistellung) oder nach §57 HBO gebaut?
Hast Du den nach Bebauungsplan geforderten Freiflächenplan eingereicht?
Möchtest Du die Änderungen der Gemeinde anzeigen?
Werden die Abstandsflächen-Privilegierungsbedingungen (neue Wortschöpfung!) von der Garage eingehalten (<25m² Wandfläche)?
Ohne Plan fällt es mir auch schwer zu beurteilen, ob Du nach den Bedingungen deines Bebauungsplan-Ausschnitts überhaupt einen zweiten Stellplatz anlegen darfst.
 
305er

305er

Hi, also

Ja das Haus steht schon und Einzug war im März diesen Jahres.

§56, Genehmigungsfrei war der Bau.

Der Freiflächenplan inklusive geforderter Einzeichnung und Berechnung, welche Pflanze, wo vor kommt, wurde eingereicht.

Habe die Stadt angerufen und gefragt, wie es aussieht, wenn man es anders gestalten möchte.
Solange man innerhalb dieser Grundflächenzahl bleibt und 25% des Vorgartens dauerhaft begrünt, ist alles in Ordnung.

Ja die 25m² Wandfläche könnten wir grad noch so einhalten.

Im Bebauungsplan den ich oben anhängte, steht ja was von Stellplätze an einer Grundstücksgrenze, weiter unten steht dann aber, dass Stellplätze im Vorgartenbereich zulässig sind, also da steht nichts von nur an einer Stelle.

Ein Nachbar zB. hat komplett alles zugepflastert, ein großes Haus, eine 6x9m Garage und davor, sowie seitlich alles gepflastert, eine große Terrasse rund ums Haus etc. und der hat grad mal 20m² mehr Grundstück.

Er sagte nur zu mir, “mir egal“ irgendwie muss ich ja in die Garage und in den Garten kommen (seitlich vom Haus, wo alles zugepflastert ist)
 
E

Escroda

§56, Genehmigungsfrei war der Bau.
Dann musste auch keiner prüfen. Der Bauherr und der Entwurfsverfasser sind allein für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Wenn Du jetzt noch von den Plänen des Entwurfsverfassers abweichst, ist der auch raus.
Solange man innerhalb dieser Grundflächenzahl bleibt
Das tust Du ja jetzt schon nicht.
also da steht nichts von nur an einer Stelle.
Ja, aber von 6m Gesamtbreite. Wie gesagt, ohne Plan kannst Du meine Anmerkung nur als Gedankenstütze betrachten.
Da Du vermutlich mit dem jetzigen Zustand schon ein Outlaw bist, kommt es auf die paar qm vielleicht auch nicht mehr an, zumal vom Nachbarn nichts zu befürchten ist, da er sich auch schon in die Illegalität begeben hat.
 
M

Mottenhausen

Man kann Einfahrten und Stellplätze ja auch (teilweise) nicht-versiegelnd anlegen um in obiger Situation seinen guten Willen zu zeigen. Befahrbares Kunststoffrasengitter mit 80-90% Rasenanteil und ggf. nur Fahrspuren mit richtigem Pflaster ausstatten. Die Grundflächenzahl hat ja auch den Sinn irgendwie eine Lebensqualität im Wohngebiet zu erhalten und die leidet nun mal wenn jeder qm Grün zubetoniert wird.
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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