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astron
Hallo zusammen,
wir bauen ein KFW 55 Haus und wollen dort 2 Wohneinheiten einrichten.
Bedeute EG und OG sollen je eine Einheit bilden. Somit wären wir bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.
Nun hatten wir ein Gespräch mit der Baufirma wo auch der Bauleiter dabei war... er hat uns hier stark verunsichert, da er meinte das würde im Bauantrag so nicht genehmigt...
Unsere Ansicht und auch der Bank war folgende:
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Die Definition für eine Einliegerwohnung ist recht einfach. Von einer Einliegerwohnung spricht man, wenn
Zunächst einmal muss es sich bei der vermieteten Räumlichkeit überhaupt um eine Wohnung handeln.
Eine Wohnung ist eine selbstständige, räumlich und wirtschaftlich abgeschlossene Wohneinheit, in der ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann, ohne dass die Mitbenutzung anderer Räume im Haus mehr als üblich erfolgt.Das bedeutet, die Wohnung muss neben mindestens einem Raum ein Bad sowie eine Kochgelegenheit haben.
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Genau diese Gegebenheiten haben wir pro Stockwerk ~ 70qm mit je Bad/WC, Küche und Schlafraum.
Das einzige was evtl. eine Auslegungssache ist wo die Trennung ist... bedeutet ob wir im OG eine Türe setzen zur Trennung oder unter vor der Treppe. Aber selbst ohne diese Trennung (Türe) wäre ja eine komplett selbstständige Haushaltsführung möglich.
Wieso wir das machen ist relativ einfach: später für unsere Kinder als eigenständige Wohnung oder auch für einen Elternteil...
Nun die Bedenken des Bauleiters... zumindest an die ich mich erinnern kann... Schallschutz / Fluchtwege bzw. Brandschutz? Sind das für euch NoGos für eine Einliegerwohnung? Was hat der Schallschutz damit zu tun? Wenn dann ist dies ja ein Thema zwischen mit (Mir) Vermieter und dem entsprechendem Mieter?
Das Thema geht nun zum Architekt um es endgültig zu klären.
Welche Erfahrungen gibt es bei euch? Was können wir noch veranlassen um dies entsprechend Klar zustellen?
Grüße und schönen Abend.
wir bauen ein KFW 55 Haus und wollen dort 2 Wohneinheiten einrichten.
Bedeute EG und OG sollen je eine Einheit bilden. Somit wären wir bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.
Nun hatten wir ein Gespräch mit der Baufirma wo auch der Bauleiter dabei war... er hat uns hier stark verunsichert, da er meinte das würde im Bauantrag so nicht genehmigt...
Unsere Ansicht und auch der Bank war folgende:
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Die Definition für eine Einliegerwohnung ist recht einfach. Von einer Einliegerwohnung spricht man, wenn
- die vermietete Wohnung Teil des von Ihnen selbst bewohnten Gebäudes ist,
- und innerhalb Ihrer Wohnung liegt.
Zunächst einmal muss es sich bei der vermieteten Räumlichkeit überhaupt um eine Wohnung handeln.
Eine Wohnung ist eine selbstständige, räumlich und wirtschaftlich abgeschlossene Wohneinheit, in der ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann, ohne dass die Mitbenutzung anderer Räume im Haus mehr als üblich erfolgt.Das bedeutet, die Wohnung muss neben mindestens einem Raum ein Bad sowie eine Kochgelegenheit haben.
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Genau diese Gegebenheiten haben wir pro Stockwerk ~ 70qm mit je Bad/WC, Küche und Schlafraum.
Das einzige was evtl. eine Auslegungssache ist wo die Trennung ist... bedeutet ob wir im OG eine Türe setzen zur Trennung oder unter vor der Treppe. Aber selbst ohne diese Trennung (Türe) wäre ja eine komplett selbstständige Haushaltsführung möglich.
Wieso wir das machen ist relativ einfach: später für unsere Kinder als eigenständige Wohnung oder auch für einen Elternteil...
Nun die Bedenken des Bauleiters... zumindest an die ich mich erinnern kann... Schallschutz / Fluchtwege bzw. Brandschutz? Sind das für euch NoGos für eine Einliegerwohnung? Was hat der Schallschutz damit zu tun? Wenn dann ist dies ja ein Thema zwischen mit (Mir) Vermieter und dem entsprechendem Mieter?
Das Thema geht nun zum Architekt um es endgültig zu klären.
Welche Erfahrungen gibt es bei euch? Was können wir noch veranlassen um dies entsprechend Klar zustellen?
Grüße und schönen Abend.